Habeck: Vorbereitung für möglichen Ausfall von Russland-Gas

Drei europäischen Ländern hat Russland bereits den Gashahn zugedreht. Dieses Szenario ist auch für Deutschland nicht unwahrscheinlich. Ein plötzlicher Lieferstopp hätte dramatische Konsequenzen in vielen Bereichen. Daher will das Bundeswirtschaftsministerium nun Vorsorge treffen.
Eine gelbe Leitung für Erdgas auf dem Gelände eines Gaskraftwerkes.
Eine gelbe Leitung für Erdgas auf dem Gelände eines Gaskraftwerkes.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times24. Mai 2022

Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) trifft Vorsorge für den Fall, dass Russland seine Gaslieferungen nach Deutschland stoppen sollte. Ein geplantes Gesetz sieht dazu vor, zur Abschaltung vorgesehene Steinkohlekraftwerke in eine Netzreserve zu überführen und die Bereithaltung von bereits in Reserve gehalten Stein- und Braunkohlekraftwerken zu verlängern, wie am Dienstag aus dem Wirtschaftsressort verlautete. Die neuen Regeln sollen vorläufig bis Ende März 2024 gelten.

Ziel ist, bei drohendem Gas-Engpass diesen Energieträger möglichst aus der Stromerzeugung herauszunehmen, damit Gas für andere Zwecke verfügbar bleibt. Betroffen sind Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,1 Gigawatt, die im Oktober abgeschaltet werden sollen und weitere 0,5 Gigawatt, die 2023 zur Abschaltung anstehen.

Reserve von 10 Gigawatt

Dazu kommen Steinkohleanlagen mit 4,3 Gigawatt Leistung und Ölkraftwerke mit 1,6 Gigawatt, die sich bereits in der Netzreserve befinden. Verlängert werden soll auch die bestehende Sicherheitsbereitschaft für abgeschaltete Braunkohlekraftwerke mit 1,9 Gigawatt Leistung. Insgesamt würde die Reserve damit bereits Ende des Jahres rund zehn Gigawatt Leistung umfassen.

Das neue Gesetz, das am Dienstag in die Ressortabstimmung ging, sieht vor, dass die betroffenen Kraftwerke wie bisher geplant abgeschaltet werden oder bleiben und nur beim Drohen einer Mangellage per Verordnung reaktiviert würden. Die Kosten für diese Bereitschaft würden den Betreibern erstattet. Am Kohleausstiegspfad soll sich laut Wirtschaftsministerium nichts ändern. „Wir müssen den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 vollenden. Das ist in der aktuellen Krise wichtiger denn je“, hieß es.

Ein weiterer Passus in dem geplanten Gesetz sieht vor, aktive Gaskraftwerke bei einer drohenden Mangelsituation mit einem Kostenaufschlag zu belegen, um diese damit aus dem Markt zu drängen. Begrenzte Ausnahmen davon soll es nur für KWK-Anlagen geben, die zur Wärmeerzeugung gebraucht werden. Weitere Maßnahmen dienen der Verringerung des Gasverbrauchs oder sollen den Bau von Wasserstoffkraftwerken vorantreiben.

Derzeit ist Deutschland bei Erdgas noch zu etwa 35 Prozent von Lieferungen aus Russland abhängig, spätestens mit der geplanten Inbetriebnahme neuer Flüssiggasterminals soll dieser Anteil noch im laufenden Jahr weiter sinken, wodurch allerdings zusätzliche Kosten entstehen.

Der Gasanteil an der Stromerzeugung in Deutschland liegt derzeit noch bei rund zehn Prozent nach etwa 15 Prozent im Vorjahr. Steinkohlekraftwerke werden in Deutschland inzwischen kaum noch mit Brennstoff auf Russland betrieben. (afp/mf)



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