Hans-Jürgen Papier: „Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt“

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sieht die Justiz derzeit vor ihrer größten Bewährungsprobe. Die Grundrechte würden ausgehöhlt, die Executive fälle Entscheidungen, die ihr nicht zusteht, es käme zu massiven Freiheitsbeschränkungen, die juristisch nicht vertretbar sind.
Von 8. März 2021

In einem Interview mit der „Welt“ machte Staatsrechtswissenschaftler Hans-Jürgen Papier erneut deutlich, dass die durch die Verfassung geschaffenen Werte das „Kernstück“ unserer Grund- und Menschenrechte sind. „Als unmittelbar geltendes Recht garantieren sie Freiheitlichkeit“, sagte er. Und zu dieser Werteordnung des Grundgesetzes würde auch die parlamentarische Demokratie gehören.

Papier hat sich seit der Pandemie immer wieder kritisch über die Aushöhlung der Grundrechte in Deutschland geäußert, die sich zwar vorher auch schon abzeichnete, dann aber immer konkreter wurde. Im aktuellen Interview nannte er es „Diskrepanzen zwischen Verfassung und politischer wie gesellschaftlicher Wirklichkeit“ und sprach in diesem Zusammenhang von einer „partiellen, schleichenden Erosion“.

Seit einem Jahr müssten infolge der Pandemie „Abweichungen von dieser Werteordnung“ festgestellt werden, „die sich niemand zuvor hat vorstellen können“, sagte er. Das gelte sowohl im Hinblick auf die Geltung der Grund- und Menschenrechte, als auch im Hinblick auf die Strukturen der parlamentarischen Demokratie.

Der Jurist habe den Eindruck, „dass Wert und Bedeutung der Freiheitsrechte in weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch in der Politik unterschätzt“ würden, und zwar „heute mehr denn je“. Neulich habe er die Formulierung gehört: „Wenn die epidemische Lage so bleibt, wie sie jetzt ist, dann kann es keine neuen Freiheiten geben.“

Seiner Ansicht nach komme darin „die irrige Vorstellung zum Ausdruck, dass Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist“. So dürfe es aber nicht sein.

„Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt“, so Papier weiter. Sie könnten zwar „eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes“. Allerdings handele es sich dabei „nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann“.

Auch in Formulierungen wie „Rückgabe“ der Grundrechte durch Lockerungen oder „Privilegien“ nach einer Impfung würden sich „Fehlvorstellungen über den Rang und Vorrang der Grundrechte“ ausdrücken. Diese seien Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, die für jedermann gelten würden, so der Jurist.

Nicht Executive, sondern Parlament muss Entscheidungen treffen

Weiter kritisiert Papier, dass der Deutsche Bundestag nicht an den Entscheidungen von Bund und Ländern beteiligt ist. Das Parlament sei die legitimierte Volksvertretung, würde aber in der Pandemie keine Entscheidungen treffen dürfen. Konferenzen zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder seien sicher einer Beratung und Koordinierung dienlich. Aber dabei handele es sich um ein Gremium, „das in der Verfassung nicht vorgesehen ist und über keinerlei Kompetenzen verfügt“, stellt der ehemalige Richter fest.

Für ihn als Staatsrechtler sei es bisher undenkbar gewesen, dass „derart intensive, flächendeckende und nicht nur kurzzeitige Freiheitsbeschränkungen“, allein von der zweiten Gewalt [Executive] beschlossen würden.

Er sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahrzehnten den Wesentlichkeitsgrundsatz entwickelt, und der besagt: Wesentliche Fragen, insbesondere der Grundrechtsverwirklichung, sind durch die Parlamente selbst zu regeln. Diese Entscheidungen dürfen nicht an die zweite Gewalt delegiert werden. Genau das aber geschieht in dieser Pandemiephase seit einem Jahr.“

Die Bürger sind keine Untertanen

Ob die Covid-Maßnahmen als Blaupause für künftige Klimapolitik oder Ähnliches dienen könnten?, fragte „Welt“.

Unser Rechtsstaat – also praktisch gesehen die Gerichte bis hin zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder – ist nach meiner Einschätzung durchaus bereit und in der Lage, solche massiven Freiheitsbeschränkungen, wie wir sie in Zeiten der Pandemie erleben, auf längere Sicht und in anderen Politikfeldern, bei denen es jedenfalls nicht unmittelbar um die Bedrohung von Leib und Leben geht, zu verhindern oder abzuwehren“, antwortete der Ex-Gerichtspräsident.

Er stellte fest, „in der Bewusstseinslage der politischen Akteure und Teilen der Bevölkerung scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten, dass die Menschen dieses Landes freie Bürger sind. Sie verfügen über unveräußerliche und unentziehbare Freiheitsrechte, sie sind keine Untertanen!“

Er fände es begrüßenswert, „wenn jeder Bürger sich des Wertes der Freiheit, immer verbunden mit Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen, dem Anderen und auch gegenüber sich selbst“, bewusst wäre.

Seit der Zeit der Aufklärung sei die Verfassungsstaatlichkeit in Europa mühsam erkämpft worden, schließt er ab. „Wir sollten sie nicht zugunsten eines paternalistischen Fürsorgestaates aufgeben.“



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