Heil: Einwanderungsgesetz für Fachkräfte soll im März kommen

Bundesarbeitsminister Heil will im März seinen Entwurf eines Einwanderungsgesetzes für Fachkräfte dem Kabinett vorlegen. Zudem will er Ältere mobilisieren.
Mehr als die Hälfte der im Fachkräftereport des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) befragten fast 22.000 Unternehmen kann  nicht alle offenen Stellen besetzen, weil sie keine geeigneten Fachkräfte finde.
Mehr als die Hälfte der im Fachkräftereport des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) befragten fast 22.000 Unternehmen kann nicht alle offenen Stellen besetzen, weil sie keine geeigneten Fachkräfte finden.Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Von 21. Januar 2023

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will seinen Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz zeitnah dem Kabinett präsentieren. Er rechne mit einem Beschluss Anfang März. Das kündigte er in der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe) an. Dabei soll Einwanderung seinem Konzept zufolge nicht der einzige Weg sein, um dem deutschen Arbeitsmarkt wieder mehr Fachkräfte zugänglich zu machen.

Neben einer Erleichterung der Einbürgerung soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein weiteres Standbein des Migrationsreformpakets der Ampelkoalition sein. Dieses soll die Bereitschaft ausländischer Fachkräfte steigern, in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt zu begründen, und ihre Bindung zum Land stärken.

Punktesystem soll Arbeitsaufnahme unbürokratischer machen

Heil schwebt in diesem Zusammenhang unter anderem ein Punktesystem vor. Dieses soll, so äußerte der Minister bereits im Vorjahr gegenüber dem SWR, als „Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche“ dienen. Kriterien sollen dabei unter anderem Alter, Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug sein.

Auch sollen Fachkräfte mit gültigem Arbeitsvertrag unbürokratischer nach Deutschland kommen können. Dem Portal „Zvoove“ zufolge hat das Kabinett ein „Drei-Säulen-Konzept“ beschlossen, das Deutschland als Zielland für Fachkräfte attraktiver machen soll. Neu ist, dass man Drittstaatsangehörigen „mit gutem Potenzial“ ein Aufenthaltsrecht bereits zur Suche eines Arbeitsplatzes einräumen will.

Drei-Säulen-Konzept für die Fachkräftegewinnung

Die sogenannte Fachkräftesäule soll neben der bereits bestehenden Blauen Karte/EU auch Bewerbern aus Drittstaaten ohne passgenaue Qualifikation den Zuzug ermöglichen. Künftig soll beispielsweise eine Bürokauffrau aus einem Drittstaat auch beispielsweise in der Logistik arbeiten können.

Die Erfahrungssäule soll den Zugang zum Aufenthaltstitel erleichtern. Profitieren sollen davon Nicht-EU-Bürger mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss. IT-Kräfte sollen künftig keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen. Außerdem soll es für sie eine niedrigere Mindestgehaltsschwelle geben.

Dazu soll es auch noch die Potenzialsäule geben. Diese bezieht sich in erster Linie auf die Punktekriterien der sogenannten Chancenkarte. Bestehende Berufserfahrung soll dabei eine noch deutlich größere Rolle spielen als in der Vergangenheit.

Die geplanten Neuerungen sollen bis spätestens 2025 auch auf dem Arbeitsmarkt Erfolge zeigen, hatte Heil angekündigt.

Heil sieht auch das Bürgergeld als Weg zur Sicherung von Fachkräften

„Fachkräftesicherung ist Wohlstandssicherung“, betonte der Minister und fügte hinzu:

Wir brauchen jeden klugen Kopf und jede helfende Hand. Deshalb müssen wir noch mehr Menschen auch im Inland in Arbeit bringen.“

Außerdem will er Frauen, die „weniger arbeiten, als sie gern würden“, aus der „Teilzeitfalle“ holen. Dazu bedürfe es verbesserter Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ein weiteres Reservoir, aus dem der Minister gerne Fachkräfte schöpfen möchte, sind ältere Beschäftigte. Deren Erfahrung sei besonders wertvoll. Deshalb müsse man es schaffen, dass sie „den Unternehmen und Betrieben möglichst lange erhalten bleiben“. Zudem wolle man auch die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Der SPD-Politiker sieht auch das Weiterbildungsgesetz mit der darin enthaltenen Ausbildungsgarantie als wesentlichen Beitrag zur Gewinnung von künftigen Fachkräften. Gleiches, so Heil, gelte auch für das Bürgergeld:

Auch das neue Bürgergeld hilft gegen den Fachkräftemangel, denn jetzt gilt Ausbildung vor Aushilfsjob.“

Zuwanderung aus Drittstaaten gewinnt weiter an Bedeutung

Wie gravierend der Engpass ist, erläutert Catherina Hinz vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen das Rentenalter, gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen in erwerbsfähigem Alter ab.

Heute liege diese noch bei etwa 50 Millionen. Bis 2035 wird diese Zahl jedoch auf 44 Millionen zurückgehen, prognostiziert das Berlin-Institut. Die Schätzungen, wie viele Arbeitskräfte aus dem Ausland jährlich zusätzlich erforderlich wären, reichen von 260.000 bis 400.000.

Hinz weist darauf hin, dass Deutschland mit diesen Aussichten in der EU nicht allein dastehe. Gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) erklärte sie:

Da die Hauptherkunftsländer in der EU ähnliche demografische Entwicklungen erleben wie Deutschland, wird die EU-Zuwanderung aller Voraussicht nach zurückgehen. Zuwanderung aus Drittstaaten wird an Bedeutung gewinnen.“

(Mit Material von dts)



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