Heizungsgesetz: Ampel streicht Ausnahme für über 80-Jährige

In bestimmten Fällen wären Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von Pflichten im Heizungsgesetz befreit worden. Diese Klausel fällt nun weg. Sie sei „verfassungsrechtlich nicht tragbar“.
Blick auf eine Hydraulikstation in einem Heizungsraum für Sole-Wasser-Wärmepumpen.
Blick auf eine Hydraulikstation in einem Heizungsraum für Sole-Wasser-Wärmepumpen.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times30. Juni 2023

Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“

Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung – also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann – die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Nach langem Ringen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt.

Grünen-Politiker Andreas Audretsch sagte der dpa: „Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird.“ Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. „Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen – darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten.“

Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten – kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“

Union erneuert Kritik

Die Unionsfraktion erneuert ihre Kritik am parlamentarischen Verfahren rund um das umstrittene Heizungsgesetz. „Die Ampel narrt das Parlament und täuscht die Öffentlichkeit“, sagte Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) der „Süddeutschen Zeitung“ vom Freitag. Er beklagte, dass den Abgeordneten am Donnerstagnachmittag kein finaler Gesetzentwurf vorlag. Dieser war auch am Freitagmorgen noch nicht veröffentlicht.

Zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll es eigentlich am Montagnachmittag eine zweite Anhörung mit Expertinnen und Experten im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geben – auf Grundlage der zuletzt von den Koalitionsfraktionen vereinbarten Änderungen. Die Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzentwurfs war für Donnerstag oder Freitag dieser Woche angekündigt worden. Nächste Woche soll der Bundestag darüber abstimmen.

All das sei „kein seriöses Verfahren“, urteilte Spahn. Die ‚Ampel‘ solle „über den Sommer sauber einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten und dann im Bundestag beraten“, forderte er. Selbst wenn der Gesetzentwurf doch noch vor dem Wochenende vorgelegt werde, heile dies „das bisherige Chaos nicht“.

(dpa/afp/dl)

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