Heizungsgesetz: Schwesig fordert „Technologieoffenheit“ und andere Altersgrenzen

Manuela Schwesig nennt das Heizungsgesetz „dringend überarbeitungsbedürftig“. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, die Altersgrenze an das Rentenalter anzupassen, statt auf 80 Jahre festzulegen.
Lieber auf dem Wasser als in der Luft: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig während einer Schiffstour in Rostock.
Lieber auf dem Wasser als in der Luft: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig während einer Schiffstour in Rostock.Foto: Danny Gohlke/dpa
Epoch Times23. Mai 2023

Auch aus dem Kreis der nördlichen Bundesländer gibt es „erhebliche Bedenken“ gegen das neue Heizungsgesetz, erklärt die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). „Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig.“ Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen, so die SPD-Politikerin. „Sie wird nur funktionieren, wenn die Menschen mitgenommen werden.“

Und weiter: „Die norddeutschen Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme eingebracht, die in fast allen Punkten eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Länder aufzugreifen“, sagte Schwesig weiter.

„Wärmepumpe nicht immer die beste Antwort“

Dringend erforderlich sei mehr Technologieoffenheit. „Die Wärmepumpe ist nicht in allen Fällen die beste Antwort. Wir brauchen Offenheit, beispielsweise auch für eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Holz oder Biogas. In Ostdeutschland haben wir zudem sehr gute Erfahrungen mit Fernwärmesystemen gemacht.“

Als Beispiel führt die Politikerin eine gerade eröffnete Geothermie-Anlage in Schwerin an. Sie würde laut Schwesig „einen ganzen Stadtteil mithilfe von Fernwärme und erneuerbaren Energien versorgen“. Ihrer Ansicht nach müsste eigentlich an erster Stelle ein Ausbau der Fernwärmenetze stehen.

Dringend geändert werden müssten laut der Politikerin auch die Altersgrenzen. „Es reicht nicht aus, die 80-Jährigen von der Pflicht zum Heizungswechsel im Sanierungsfall auszunehmen. Auch mit 70 ist es nur schwer möglich, einen Kredit zu erhalten.“

Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, für die Altersgrenzen auf das Renteneintrittsalter zu gehen. „Das wäre ein wichtiges Signal für die älteren Menschen im Land“, erklärte die Ministerpräsidentin. (er)

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