Hessens Wissenschaftsminister will Promotionsrecht für Fachhochschulen

Epoch Times16. November 2016

Der hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, Fachhochschulen in Deutschland zukünftig das Ausbilden von Doktoranden zu erlauben: In Hessen ist dies seit Kurzem bereits der Fall. „Seit ihrer Gründung in den 1970er Jahren haben die FHs eine rasante und tief greifende Fortentwicklung erfahren und sich hart erarbeitet. Die Rollenverteilung, in der die einen schlicht lehren und die anderen lehren und forschen, ist passé“, schreibt Rhein in einem Gastbeitrag für die „Zeit“.

Das Promotionsrecht erhielten ohnehin nur FHs, die „eine besondere Forschungsstärke“ nachgewiesen hätten. Die Bewertung der Promotion erfolge zudem nach internationalen Standards: „An hessischen FHs werden Betreuung und Begutachtung der Promotion auch von unterschiedlichen Personen vorgenommen. Das klingt selbstverständlich und ist international Usus – aber ausgerechnet an deutschen Universitäten ist diese Praxis noch kein Standard.“ Ein Promotionsrecht für Fachhochschulen eröffnete nicht nur FH-Studenten neue Karrierechancen, ganz Deutschland profitiere davon: „Mit dem Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten wir wichtige neue Impulse für gesellschaftspolitische Fragestellungen gerade in den Fachdisziplinen, die an Universitäten nicht oder nur am Rande vertreten sind, so etwa die in Zeiten des demografischen Wandels immer bedeutender werdenden Bereiche Soziale Arbeit und Gesundheitswissenschaften.“ Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Bernhard Kempen, spricht sich im Gegensatz zu Rhein gegen ein Promotionsrecht für Fachhochschulen aus. Es berge „das Risiko, die gesamte Architektur des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu zerstören“, schreibt Kempen in einem Gastbeitrag für die „Zeit“. Universitäten und Fachhochschulen hätten verschiedene, einander ergänzende Aufgaben: „Die einen kümmern sich um Grundlagenforschung und Ausbildung durch Wissenschaft; die anderen um eine anwendungsorientierte und praxisnahe Ausbildung. Diese bewährte Aufteilung sollte fortgeführt werden.“ Zudem träten FHs mit den Universitäten in einen Wettstreit, den sie nicht gewinnen könnten: „FH-Professoren haben mit 18 Semesterwochenstunden ein in der Regel doppelt so hohes Lehrdeputat wie Universitätsprofessoren. Über 0,6 wissenschaftliche Mitarbeiterstellen verfügt ein FH-Professor, sein Universitätskollege über sieben (…). Während im Jahr 2014 auf eine Fachhochschulprofessur im Schnitt 33.300 Euro an Drittmitteln entfielen, waren es bei einer Uni-Professur im Schnitt 256.400 Euro.“ Kempen fürchtet aber auch um die Universitäten: Denn im Falle des Promotionsrechts für FHs müssten auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, Doktoranden auszubilden. Dies aber sei fatal: „Bislang ist es insbesondere das Promotionsrecht der Universitäten, das die immer stärker werdenden außeruniversitären Einrichtungen noch auf Kooperationen mit ihnen angewiesen sein lässt.“ (dts)



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