Hintergrund: Was sind sichere Herkunftsstaaten?

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes sind das Länder, bei denen „gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“.
Titelbild
FlüchtlingskriseFoto: CSABA SEGESVARI/Getty Images
Epoch Times11. Juni 2016
Migranten haben in Deutschland normalerweise kein Recht auf Asyl, wenn sie aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommen.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes sind das Länder, bei denen „gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“.

Kann ein Flüchtling nicht begründen, dass ihm „abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht“, ist sein Antrag laut Asylverfahrensgesetz Paragraf 29a „als offensichtlich unbegründet abzulehnen“.

Kriterien sind unter anderem die Höhe der Anerkennungsquote in den vergangenen Jahren, die allgemeine politische Lage und Stabilität des Landes sowie die Achtung der Menschenrechte. Das entsprechende Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

In Deutschland gelten als sichere Herkunftsländer derzeit neben den EU-Mitgliedstaaten auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, das Kosovo, Mazedonien, Montenegro, der Senegal und Serbien. Die nordafrikanischen Länder Marokko, Algerien und Tunesien sollen nach dem Willen der Bundesregierung nun hinzukommen.

(dpa)


Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion