Irakischer Ex-Soldat erhält Bewährungsstrafe wegen Kriegsverbrechen

Ein 28-jähriger irakischer Soldat hatte zugegeben, im Frühjahr 2015 mit den abgetrennten Köpfen von zwei toten IS-Kämpfern für ein Handyfoto posiert zu haben. Das gilt als Kriegsverbrechen. Dafür wurde der Soldat nun zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Titelbild
Ein irakischer Soldat in Tikrit steht mit seiner Landesflagge vor einer Wand mit dem Emblem der Terrororganisation IS. (Symbolbild)Foto: Baraa Kanaan, Archiv/dpa
Epoch Times1. März 2017

Das Berliner Kammergericht hat einen ehemaligen irakischen Soldaten wegen Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte, wurde beim Strafmaß dem angeklagten Rami K. dessen Geständnis zugute gehalten. Der 28-Jährige hatte zugegeben, im Frühjahr 2015 mit den abgetrennten Köpfen von zwei toten IS-Kämpfern für ein Handyfoto posiert zu haben.

Durch die im Internet verbreiteten Bilder seien die bei einem Luftangriff getöteten Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bewusst in ihrer Totenehre verletzt und herabgewürdigt worden, urteilte Richter Clemens Brandt. Damit beging K. ein Kriegsverbrechen. Der Sprecherin zufolge glaubte das Gericht auch nicht, dass der damalige Oberleutnant K. auf Befehl gehandelt habe. Vielmehr habe der Mann einen Gruppendruck verspürt.

Neben dem Geständnis rechnete der 2. Strafsenat dem Angeklagten auch die vergangenen sechs Monate in Untersuchungshaft unter verschärften Bedingungen an. Zudem ging das Gericht davon aus, dass es sich um eine einmalige Tat handelte und von dem Verfahren ein deutliches Warnsignal an K. ausgegangen sei. Der verheiratete Mann wurde nach dem Urteilsspruch in die Freiheit entlassen.

Der in Bagdad geborene Flüchtling hatte sich im März 2015 nahe der irakischen Stadt Tikrit mit den Köpfen fotografieren lassen. Diese waren zuvor vom Kommandeur einer verbündeten Milizeneinheit mit einem Beil abgeschlagen worden. Das Gericht betrachtete während der Beweisaufnahme neben dem Bild auch ein Handyvideo von der Szene.

K. war mit seiner Ehefrau im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen. Im August 2016 wurde er nach einer Anzeige festgenommen. Das Gericht würdigte, dass K. kein Extremist sei, sondern sich den Regierungstruppen im Kampf gegen die IS-Miliz angeschlossen hatte. Vor seiner Festnahme stand K. nach eigenen Angaben kurz vor der freiwilligen Rückkehr in seine Heimat. (afp)



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