Kabinett berät zu Verfassungstreue von Schöffen

Schöffen spielen bei Gericht eine wichtige Rolle. Damit unter den Ehrenamtlichen keine Extremisten sind, soll das Richtergesetz geändert werden. Könnten zudem EU-Ausländer als Schöffen zugelassen werden?
Zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt gehört bislang auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt gehört bislang auch die deutsche Staatsbürgerschaft.Foto: Friso Gentsch/dpa
Epoch Times13. Juli 2023

Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf berät heute das Bundeskabinett.

Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten. Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische

Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Mit persönlicher Gewähr von Richtern

Der Deutsche Richterbund hatte in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf erklärt: „Die dritte Staatsgewalt kann ihre Aufgabe im gewaltengeteilten Rechtsstaat nach dem Grundgesetz nur sachgerecht erfüllen, wenn die Richter auch persönlich die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ Dies gelte für Berufsrichter und Ehrenamtliche gleichermaßen.

Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP mit Blick auf die demnächst anstehende Schöffenwahl bereits eine solche Regelung für Baden-Württemberg beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Deutsche Staatsbürgerschaft bislang Voraussetzung

Zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt gehört bislang auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister im vergangenen Mai war überlegt worden, eine Diskussion über die Öffnung des ehrenamtlichen Richteramtes für in Deutschland lebende und „sozial fest verwurzelte Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft“ zu führen. Das Thema wurde dann aber erst einmal zurückgestellt. Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht zu diesem Punkt keine neue Regelung vor.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte, mit der geplanten Reform werde die Justiz widerstandsfähiger gegen verfassungsfeindliche Angriffe. Neben der Möglichkeit, Verfassungsfeinde aus dem Dienst zu entfernen, müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass mehr verfassungstreue Bürger Schöffen werden.

Zugang für EU-Bürger?

Eine Möglichkeit wäre es aus seiner Sicht, auch EU-Bürgern den Zugang zum Schöffenamt zu eröffnen. Darüber hinaus wäre es gut, die Forderungen des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richter nach einem bundeseinheitlichen Wahltag für Schöffen aufzugreifen. Auch wäre es sinnvoll, wenn sich die Schöffen künftig nicht mehr für fünf Jahre festlegen müssten, sondern nur noch für drei Jahre. So könnten auch mehr junge Leute erreicht werden, die aufgrund von Wohnort- und Berufswechsel oder wegen der Familienplanung weniger flexibel seien. Der Gesetzentwurf sei ein guter Anlass, diese Punkte aufzugreifen und in Bundestag und Bundesrat zu beraten, sagte Steffen.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht neben der Vorschrift zur Verfassungstreue der Schöffen auch eine Regelung vor, die es leichter machen soll, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes in den Ruhestand zu versetzen. In dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes soll klargestellt werden, dass dieser Schritt parallel zu einem Disziplinarverfahren gegen den Richter oder die Richterin vollzogen werden kann. (dpa/red)



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