Kabinett beschließt Pflicht für Wärmeplanung in Kommunen

Die Kommunen in Deutschland sollen eine klimafreundliche Wärmeplanung vorlegen. Nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes reichen die dafür vorgesehenen Mittel von 500 Millionen Euro jedoch nicht aus.
Bernburg
Bis 2028 sollen auch kleinere Städte wie hier Bernburg an der Saale ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Erst danach soll das Heizungsgesetz auch dort vollständig greifen.Foto: Textbüro Freital
Epoch Times16. August 2023

Die Bundesregierung hat bei der Wärmewende einen wichtigen Baustein zum umstrittenen Heizungsgesetz gelegt: Das Kabinett stimmte am Mittwoch für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung, die wiederum an das Gebäudeenergiegesetz geknüpft ist. Bürger sowie Gewerbetreibende sollen so Gewissheit über die künftige lokale Wärmeversorgung erlangen – etwa ob Fernwärme oder eine Versorgung mit Wasserstoff geplant ist – und darüber, ob sie ihre Heizung anpassen müssen.

Das Gesetz stammt aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und wurde gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet. „In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders“, sagte Geywitz zu dem Entwurf. „Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig.“ Nicht nur Hausbesitzer wollten wissen, mit welchen Kosten künftig zu rechnen sei, auch wer eine Mietwohnung suche, interessiere sich für den Energieträger.

Städte- und Gemeindebund fordert mehr Geld für Wärmeplanung

Die Wärmeplanung soll mit dem Gesetz flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten, kleine benachbarte Gemeindegebiete dürfen dabei zusammenarbeiten.

Die Fristen für die Wärmeplanung wurden an die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst. Beide Gesetze sind eng aneinander gekoppelt.

Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben gelten ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst ihre Wärmepläne vorlegen.

Der Bund fördert die Erstellung der Pläne mit 500 Millionen Euro. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert allerdings mehr Geld vom Bund. Die bislang vorgesehenen Mittel „reichen dafür nach unseren Berechnungen keinesfalls aus“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Regierung beschließt beschleunigten Ausbau der Solarenergie

Die Bundesregierung will auch den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Gebäuden beschleunigen und dabei bürokratische Hürden deutlich abbauen. Insbesondere die Installation sogenannter Balkonkraftwerke soll so erleichtert werden. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch das sogenannte Solarpaket I.

Darin ist etwa vorgesehen, dass die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf dem Balkon beim Netzbetreiber bald der Vergangenheit angehören wird. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll in Zukunft ausreichen, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz mitteilte. Durch den Betrieb einer eigenen Solaranlage könnten Mieter zukünftig Stromkosten sparen.

Zudem sollen landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Solaranlagen geöffnet werden. Der Zubau von Fotovoltaik auf diesen Flächen soll dabei aber auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden. Solaranlagen sollen künftig auch verstärkt auf schon versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent steigern. (afp/dpa/dl)



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