Karlsruhe bestätigt Verbote von Hamas-Spendenverein und Neonaziverein

Der Hamas-Unterstützerverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) und die rechtsextreme Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG) bleiben verboten.
Titelbild
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times21. August 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat die bereits vor Jahren erlassenen Verbote eines Hamas-Spendenvereins und eines Neonazivereins bestätigt.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe wies in am Dienstag veröffentlichen Beschlüssen die Verfassungsbeschwerden gegen die Verbote der Internationalen Humanitären Hilfsorganisation (IHH) und der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) zurück. Das Gericht bestätigte auch das Verbot eines Ortsvereins des Rockerklubs Hells Angels in Frankfurt am Main. (Az. 1 BvR 1474/12, 1 BvR 670/13, 1 BvR 57/14)

Dem IHH wurde vorgeworfen, die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas zu unterstützen. Das Bundesinnenministerium verbot den Verein im Jahr 2010, im Jahr 2012 wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage dagegen zurück. Nun scheiterte auch die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot.

Die HNG wurde ebenfalls bereits im Jahr 2011 verboten. Die Feststellungen der Behörde und des Bundesverwaltungsgerichts seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, erklärten die Karlsruher Richter. Der Verein richte sich „in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung“.

Das Bundesverfassungsgericht stufte auch die Beschwerde des Frankfurter Ortsvereins der Hells Angels als unbegründet ein. Das hessische Innenministerium hatte das sogenannte Charter Westend 2011 verboten. (afp)



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