Karlsruhe lehnt AfD-Eilantrag zu EU-Corona-Hilfsfonds ab

Der Bundespräsident hat das Gesetz bereits ausgefertigt, es wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Aus diesem Grund lehnt Karlsruhe einen Eilantrag der AfD gegen die Unterzeichnung des deutschen Ratifizierungsgesetzes für den EU-Corona-Hilfsfonds ab.
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Einige Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.Foto: ULI DECK/DPA/AFP via Getty Images
Epoch Times17. Juni 2021

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD gegen die Unterzeichnung des deutschen Ratifizierungsgesetzes für den EU-Corona-Hilfsfonds abgelehnt.

Da das Gesetz bereits durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, habe sich der Antrag erledigt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz am 23. April unterschrieben, nachdem Karlsruhe einen anderen Eilantrag dagegen abgewiesen hatte. (Az. 2 BvE 4/21)

Die AfD hatte ihre Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung damals aber schon eingereicht, weswegen nun über Letzteren entschieden wurde. Über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden der AfD und des „Bündnis Bürgerwille“ gegen das Gesetz wird in Karlsruhe noch beraten, darum ging es in der aktuellen Entscheidung nicht.

Mit dem sogenannten Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz stimmte Deutschland zu, dass die EU-Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen kann, die über Zuschüsse und Kredite verteilt werden sollen. Inzwischen ist dieses Vorgehen von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert.

Warnung des Bundesrechnungshofes

Der Beschluss bedeutet eine grundlegende Änderung der europäischen Haushalts- und Finanzarchitektur.

Bisher war es der EU als solcher nicht erlaubt, sich zu verschulden. Dieses Recht liegt (oder lag) bei den Nationalstaaten – in Deutschland beim Bundestag. Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes warnte die Bundesregierung im März 2021: „Der Wiederaufbaufonds eröffnet den Staaten einen Weg, sich auf EU-Ebene unter Umgehung der Fiskalregeln zu verschulden.“

Sollte ein Mitgliedstaat seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder wollen, müssen die übrigen Mitgliedstaaten für dessen Anteil an den Schulden einstehen.“

Der Präsident des Bundesrechnungshofes macht deutlich: „Die Mitgliedstaaten geben mit der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses eine unwiderrufliche Garantie ab, für die Rückzahlung der EU-Anleihen insgesamt einzustehen.“

Theoretisch könnte die Kommission, wenn sie die EU-Anleihen tilgen muss und einzelne Mitgliedstaaten nicht zahlen, auf die übrigen Mitgliedstaaten zugehen und bis zu 0,6 Prozent des Bruttonationalprodukts eines jeden Mitgliedstaats einfordern.“

Im Fall von Deutschland beliefe sich das auf 20 Milliarden Euro pro Jahr oder 600 Milliarden Euro über 30 Jahre.

Auf EU-Ebene könnten sich die Mitgliedstaaten theoretisch unbegrenzt verschulden – und sich diese Gelder anschließend als Zuschüsse zuweisen. Grund dafür ist, dass die staatlichen Fiskalregeln nur die nationalen Defizite und Schulden begrenzen. (afp/ks)



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