Katja Kipping: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2017 fordert die Linken-Politikerin Katja Kipping die Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz.
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Politiker von SPD und Linke fordern die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.Foto: Stock-Fotografie
Epoch Times19. November 2017

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2017 die Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz gefordert.

„Die Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes wäre rein rechnerisch im Bundestag sicher“, so Kipping am Sonntag. „Wir fordern die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU auf, sich mit uns gemeinsam im Bundestag dafür einzusetzen.“

Die Partei freue sich, dass Brandenburg im Bundesrat einen Entschließungsantrag stelle, der die Bundesregierung auffordere, einen Gesetzesentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorzulegen, sagte die Linken-Politikerin.

„Die konsequente Form der Umsetzung von Kinderrechten ist die Einführung einer Kindergrundsicherung.“ Deshalb appelliere sie an die Parteien, die Linke auch bei diesem wichtigen Schritt zu unterstützen, so Kipping.

Kinderhilfswerk fordert Lehrplanergänzung

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, dass Kinderrechte in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden. Sie sollten bereits in den Kitas zentrales Thema sein, erklärte die Organisation am Sonntag zum bevorstehenden Tag der Kinderrechte. Kinderrechte dürften nicht nur dann ein Thema sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern gehe.

„Alle Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention die gleichen Rechte, die auch in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit“, erklärte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks.

Kinderrechte hätten eine besondere Bedeutung für die Lebensrealität und auch für die Wertevermittlung, für das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen.

Am 20. November 1989 unterschrieb Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Im April 1992 trat sie auch in Deutschland in Kraft. Die Kinderrechtskonvention soll dazu beitragen, dass Kinder geschützt aufwachsen, nach ihren Fähigkeiten gefördert und ihre Meinungen bei sie betreffenden Angelegenheiten berücksichtigt werden.

So haben Kinder zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Mitbestimmung und das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Außerdem ermöglichen die Kinderrechte, dass alle Kinder faire Chancen im Leben haben und zu starken Mitgliedern unserer Gesellschaft heranwachsen können

In Deutschland bestehen laut einer früheren Umfrage des Kinderhilfswerks noch erhebliche Defizite bei der Bekanntheit der Kinderrechte.

Nur 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 15 Prozent der Erwachsenen sagen, dass sie sich hier „ganz gut auskennen und einzelne Kinderrechte nennen könnten“. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen (22 Prozent) und zwölf Prozent der Erwachsenen haben vom Thema Kinderrechte noch nie etwas gehört oder gelesen.

(dts/afp)



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