Kaum Kontrollen oder Sanktionen – Kommunen sind trotzdem zufrieden

Anders als bei den Corona-Maßnahmen wurde die Einhaltung der Energiesparverordnung kaum kontrolliert. Dennoch sei es zu Einspareffekten gekommen.
Leuchtreklametafeln am Kurfürstendamm in Berlin bleiben dunkel.
Leuchtreklametafeln am Kurfürstendamm in Berlin bleiben dunkel.Foto: Annette Riedl/dpa
Von 2. Februar 2023

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Nach einer Verlängerung zu Beginn des Jahres soll die seit September geltende „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ noch bis 15. April in Kraft bleiben. Die EnSikuMaV sollte unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges Maßnahmen im öffentlichen Raum veranlassen, die auf die Einsparung von Energie abzielen. Die Energiesparverordnung beinhaltete unter anderem Vorschriften über die maximale Raumtemperatur in öffentlichen Arbeitsstätten. Eingeschränkt werden sollten auch die Beleuchtung von Werbetafeln, die Öffnung von Ladentüren oder das Anstrahlen von Baudenkmälern.

Weihnachtsbeleuchtung stand nicht infrage

Schon bald nach Inkrafttreten der Verordnung änderte das Bundeskabinett erste Bestimmungen – offenbar, um absehbaren Protesten vorzubeugen. So hieß es bereits Ende September aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass es Ausnahmen für Weihnachtsbeleuchtung oder Baudenkmäler gebe. Auch das Verbot für Leuchtreklamen solle nur nachts greifen.

Aufrecht bleiben sollten Bestimmungen wie die Begrenzung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 19 Grad. Auch solle das Beheizen von Fluren oder von Wasser zum Händewaschen unterbleiben.

Anders als im Fall der Corona-Maßnahmen machten jedoch kaum Berichte über kontrovers diskutierte Einsätze von Sicherheitsbehörden die Runde. Auch von Bußgeldbescheiden war kaum die Rede.

Sachsen-Anhalt: Energiesparverordnung hatte „grundsätzlich eher Appellcharakter“

Der „Spiegel“ schrieb bereits im Dezember, dass es kaum tatsächliche Kontrollen gebe, ob die Energiesparverordnung eingehalten werde, geschweige denn Sanktionen. Es gebe ausreichend Ausnahmen, um Regeln zu umgehen, und Behörden schöben im Zweifel Zuständigkeiten aufeinander ab. Einzig im von Boris Palmer regierten Tübingen habe es reale Bemühungen gegeben, die Verordnung ähnlich konsequent durchzusetzen wie früher Maskenpflicht oder 3G-Regeln.

Aus NRW hieß es dazu, der Bund habe „bewusst auf einen Kontroll- und Sanktionsmechanismus verzichtet“. Öffentliche Hand, Unternehmen, Handel und der Bürger selbst sollten mithelfen, Energie einzusparen. In Sachsen-Anhalt ging man davon aus, dass die Verordnung „grundsätzlich eher einen Appellcharakter“ habe.

Dennoch lag beispielsweise der Gasverbrauch in Deutschland Ende November um 13 Prozent unter dem Durchschnitt der vier Jahre zuvor. Das entspricht noch nicht dem 20-Prozent-Einsparziel der Bundesregierung. Eine milde Witterung zum Jahresende trug jedoch in weiterer Folge zu weiter sinkendem Gasverbrauch bei.

Einsparungen vor allem bei der Beleuchtung

Auch in den Kommunen ist man mit dem Ergebnis der Energiesparverordnung zufrieden. Städte und Gemeinden hätten die Vorgaben „sehr flächendeckend“ und vielfältig umgesetzt. Von einem Einsparpotenzial zwischen 10 und 20 Prozent geht der Beigeordnete für Städtebau und Umwelt beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Bernd Düsterdiek, gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ aus. Mittelfristig würden zudem Maßnahmen wie eine Verpflichtung zur Optimierung von Gebäudeheizungen greifen.

Einer dpa-Umfrage in mehreren Großstädten zufolge ist man dort mit der Erreichung seiner Sparziele zufrieden. Hauptsächlich habe man in Städten wie Frankfurt am Main, Stuttgart oder München auf Einsparungen bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude, Brücken oder Brunnen gesetzt. Außerdem haben mehrere große Kommunen ihre Straßenlaternen auf LED-Beleuchtung umgestellt.

Energiesparverordnung aus Eigeninteresse eingehalten

Düsterdiek geht angesichts der Energiekrise von mindestens einer Verdoppelung der jährlichen Strom- und Wärmekosten der Kommunen in Deutschland aus. Bisher summierten sich diese auf fünf Milliarden Euro. Betroffen von den Sparvorgaben seien deutschlandweit rund 180.000 kommunale Gebäude – vom Rathaus bis zur Bibliothek, wenngleich in jeweils unterschiedlichem Ausmaß. Hinzu kämen rund zwei Millionen kommunale Wohnungen.

Dass Verantwortliche die Energiesparverordnung im Kern jedoch auch ohne Kontrollen und Sanktionen eingehalten hätten, sei bedingt durch das Eigeninteresse an der Kostenreduktion. Die Spareffekte sollen nach dem Auslaufen der Verordnungen nicht verpuffen, hofft man auch im Bundeswirtschaftsministerium. Eine Sprecherin erklärte dazu:

Unser Ziel ist es, diese Entwicklung zu verstetigen und den Gasverbrauch in Deutschland insgesamt zu senken. Dazu bedarf es anhaltender und effektiver Anstrengungen zur Energieeinsparung.“

(Mit Material von dpa)



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