Kindergrundsicherung wird teurer als bisher bekannt

Die geplante Kindergrundsicherung von Familienministerin Lisa Paus könnte aufgrund steigender Inanspruchnahme teurer werden als geplant. Bisher ging das Familienministerium von 3,5 Milliarden Euro aus. Finanzminister Lindner stellt unterdessen den Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahme in Frage.
Titelbild
Familienministerin Lisa Paus möchte ab 2025 eine Kindergrundsicherung einführen.Foto: Matthias Kehrein
Von 25. August 2023

Die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) geplante Kindergrundsicherung könnte mehr Kosten verursachen, als bisher bekannt war. Der Grund ist eine zunehmende Inanspruchnahme der Leistung in den kommenden Jahren.

Bis zu 5,7 Milliarden an Kosten

Laut einem Gesetzentwurf Paus, über den „Zeit online“  vor einigen Tage berichtete, sind für das Jahr 2025 insgesamt 3,5 Milliarden Euro als Gesamtkosten veranschlagt. Über die Kosten in den Jahren danach wurden im ursprünglichen Gesetzentwurf keine Angaben gemacht. Nun ist aber ein Referentenentwurf aus dem Familienministerium aufgetaucht, aus dem das „RedaktionsNetzwerk“ zitiert, der über die Folgekosten der Jahre danach Auskunft gibt.  So werden die Kosten 2026 voraussichtlich auf 4,52 Milliarden Euro steigen.

Die Kosten wachsen in den nächsten Jahren dann noch einmal an. 2027 veranschlagt der Referentenentwurf 5,1 Milliarden Euro und ein Jahr später werden es dann 5,7 Milliarden Euro sein. Auf den Bund entfallen dann 4,12 Milliarden Euro. Die Länder müssten 1,98 Milliarden Euro tragen. Die Kommunen sollen laut Referentenentwurf um 400 Millionen Euro entlastet werden.

Für 2026 wird von einem Anstieg der Inanspruchnahme der Leistung von 50 Prozent ausgegangen. 2027 wird mit 55 Prozent gerechnet, 2028 mit 60 Prozent. Alle in der Gesetzesbegründung gemachten Berechnungen beruhen auf derzeit gültige Leistungshöhen. Sollten die Leistungen also erhöht werden, würden auch die Ausgaben deutlich steigen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die Kindergrundsicherung erstmals 2025 ausgezahlt werden.

Familienpolitische Leistungen zusammenfassen

Die Kindergrundsicherung soll die bisherigen familienpolitischen Leistungen zusammenfassen und ersetzen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Auszahlung eines einkommensabhängigen Zusatzbetrags. Dieser soll den bisherigen Regelsatz für Kinder im Bürgergeld, den Kinderzuschlag sowie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammenfassen. Letztere betragen derzeit 15 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommt Unterstützung beim Schulanfang. Gegen die Integration der letzten Leistungen in die Grundsicherung hat sich die FDP bisher ausgesprochen. Hier ist also eine weitere kontroverse Diskussion innerhalb der Koalition zu erwarten.

Von der Einführung einer Kindergrundversicherung verspricht sich Familienministerin Paus, dass Kindern am Ende mehr Geld zur Verfügung steht. „Ein effektiver Schutz vor Armut macht es notwendig, dass die Absicherung der Kinder auch hinsichtlich einer Leistungshöhe verbessert wird“, heißt es in dem Entwurf. Dazu soll das Existenzminimum von Kindern neu definiert werden.

Streit um Finanzierung und Wirksamkeit

Über die Finanzierung dieser Leistung herrscht seit Monaten Streit zwischen der Familienministerin und Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Lindner zweifelt vor allem an der Wirksamkeit solcher Unterstützungen. Am vergangenen Sonntag sagte der Finanzminister am Rande des „Tags der offenen Tür“ in seinem Ministerium, dass von Kinderarmut vor allem Familien betroffen sind, die seit 2015 nach Deutschland eingewandert seien. Er wolle gerne diskutieren, wie man diesen Kindern am besten helfen könne. „Hilft man ihnen [Kindern aus Zuwandererfamilien, Anm. d. Red.] am besten dadurch, dass man den Eltern mehr Geld aufs Konto überweist?“, fragte Lindner. „Oder ist nicht vielleicht mindestens diskussionswürdig, in die Sprachförderung, Integration, Beschäftigungsfähigkeit der Eltern zu investieren und die Kitas und Schulen für die Kinder so auszustatten, dass sie vielleicht das aufholen können, was die Eltern nicht leisten können?“ Genau diese Debatte werde er führen, kündigte Lindner an.

Tatsächlich ist der Anteil von Kindern ohne deutschen Pass im Bürgergeld im vergangenen Jahr auf etwa die Hälfte angestiegen. Der Anteil von Kindern mit deutschem Pass hingegen gesunken. Das liegt vor allem daran, dass die Migration in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen ist.

Ein weiteres Problem sieht Lindener in immer mehr Umverteilung durch einen immer weniger treffsicheren Staat. Es müsse auch spürbare Anreize geben, die Hilfen des Sozialstaats zu Sprachförderung, Qualifikation und Arbeitsaufnahme anzunehmen. Dies sei nicht zuletzt eine „zentrale Frage der Gerechtigkeit all jenen gegenüber, die für ihr Einkommen arbeiten“.

Bis Monatsende sollen offene Punkte abgestimmt sein

Der Streit zwischen Paus und Lindner hat in der vergangenen Woche seinen Höhepunkt erreicht, als die Familienministerien mit einem Veto dafür sorgte, dass das Wachstumschancengesetz aus dem Bundesfinanzministerium nicht im Kabinett beschlossen werden konnte. Dieses Veto soll die Bundesministerin mit der ungesicherten Finanzierung der Kindergrundsicherung begründet haben.

Ende des Monats trifft sich die Bundesregierung zu ihrer Kabinettsklausur im brandenburgischen Meseberg. Bis dahin sollen alle offenen Punkte besprochen und abgestimmt sein. Die abschließende Besprechung des Plans der Kindergrundsicherung läuft daher im Moment.

Ursprünglich hatte Familienministerin Paus für die Haushaltsplanung zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung veranschlagt. Lindner hatte dafür allerdings nur zwei Milliarden Euro in den Haushaltsplan für die kommenden zwei Jahre eingestellt.

 



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