„Komplexes Zusammenspiel“ mehrerer Faktoren nötig – Wohnsitzauflage für Flüchtlinge fördert Integration nur bedingt

Für eine gelingende Integration sei nötig, dass bei der Verteilung der Flüchtlinge vor allem die Situation am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt berücksichtigt werde.
Titelbild
Ein Flüchtlingscontainer in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times22. November 2016

Die jüngst eingeführte Wohnsitzpflicht für Flüchtlinge kann die Integration nach Expertenmeinung nur bedingt fördern.

Zwar kann die Zuweisung des Wohnorts dafür sorgen, dass sich Zuwanderer gleichmäßiger auf Länder und Kommunen verteilen, wie der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration am Dienstag in Berlin mitteilte. Für eine gelingende Integration sei es aber nötig, dass bei der Verteilung der Flüchtlinge vor allem die Situation am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt berücksichtigt werde.

Das im August in Kraft getretene Integrationsgesetz schränkt die Wohnortwahl für anerkannte Flüchtlinge ein. Wer soziale Transferleistungen bezieht, muss drei Jahre lang in dem Bundesland bleiben, in dem das Asylverfahren lief. Für diese Zeit können die Landesbehörden den Flüchtlingen auch einen bestimmten Wohnort zuweisen oder eine bestimmte Stadt für tabu erklären. Dies soll eine Ghettoisierung verhindern.

Zuvor konnten Zuwanderer ihren Wohnort frei wählen, sobald sie als Schutzberechtigte anerkannt waren und eine Aufenthaltserlaubnis hatten. Viele zogen dann um, oft in westdeutsche Großstädte und Ballungszentren. Dies erschwerte den Kommunen die Planung und belastete die Zuzugskommunen finanziell immer stärker.

„Ein rechtliches Instrument wie die Wohnsitzzuweisung kann Weiterwanderung nur bedingt nachhaltig steuern“, heißt es in der Untersuchung des Sachverständigenrats. Die Integrationbedingungen seien vielmehr „ein komplexes Zusammenspiel von Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Wohnungssituation. Eine Wohnortregelung könne nur dann die Integration fördern, „wenn sie in dieses Zusammenspiel eingebettet wird“.

Dies sollte schon bei der Verteilung der Asylbewerber innerhalb der Länder berücksichtigt werden, fordern die Experten. Sie empfehlen daher, die Wohnsitzpflicht „klug und zurückhaltend“ umzusetzen.

In der Realität setzten ohnehin mit Bayern und Baden-Württemberg erst zwei Bundesländer die Wohnsitzauflage um. Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen-Anhalt planen eine Regelung, wie die „Rheinische Post“ am Montag berichtete. Gegen eine Wohnsitzauflage entschieden sich die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg. In den anderen Ländern wird noch diskutiert.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der Volkswagen-Stiftung zurück. Er versteht sich als unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs- und Beratungsgremium zu integrations- und migrationspolitischen Themen. (afp)



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