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„Plus X“

Krankenkassen rechnen 2025 mit deutlich höheren Beiträgen

Mindestens 2,45 Prozentpunkte für den Zusatzbeitrag nächstes Jahr hält der Dachverband der Betriebskrankenkassen für möglich.

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Krankenhaus (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 2 Min.

Kassenpatienten und ihre Arbeitgeber müssen sich auf weitere, heftige Beitragssteigerungen einstellen. Wie aus internen Berechnungen des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) hervorgeht, dürfte sich der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr von heute 1,7 auf mindestens 2,45 Prozentpunkte erhöhen – „Plus X“, wie es in dem Papier heißt, über das das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) berichtet.

Nach oben offen

Den Spielraum nach oben halten sich die Kassen offen, da sie nur Gesetze berücksichtigt haben, die bereits das Kabinett passiert haben. Dazu zählen das Medizinforschungsgesetz mit der Möglichkeit, dass Pharmafirmen verdeckte Preise verhandeln dürfen oder ein höherer Landesbasisfallwert, der den Kliniken zugesagt wurde. Die Ausgaben für die Klinikreform wurden hingegen noch nicht berücksichtigt.
„Ohne Gegensteuern drohen 2024 und 2025 massive Beitragserhöhungen“, warnt die Vorständin des BKK-Dachverbands, Anne-Kathrin Klemm, gegenüber der Zeitung. „Es sind keine Finanzreserven mehr im System, die das ausgleichen könnten.“

GKV bereit, vor Gericht zu ziehen

Die Kassen würden nicht hinnehmen, dass die GKV-Versicherten und die Arbeitgeber die Zeche zahlen sollen, „nur weil Bund und Länder ihren Aufgaben nicht nachkommen“, sagte Klemm. „Wir haben es schon mal gesagt und meinen es ernst: Zur Not klären die unzulässige Verlagerung der Kosten auf die GKV die Gerichte.“
Laut dem Wirtschaftsweisen Martin Werding könnten die steigenden Abgaben wiederum dazu führen, „die immer noch einigermaßen gute Arbeitsmarktentwicklung aus dem Tritt zu bringen“, wie er dem „Handelsblatt“ sagte. Und der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sieht „gravierende Strukturdefizite“, die zu einer „massiven Belastung der Beitragszahlenden“ führe. (dts)

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