Kritische Infrastruktur: Ampel plant Gesetz – Sektoren sollen Resilienzpläne entwickeln

Das Innenministerium will die kritische Infrastruktur im Land besser schützen. Ein Gesetzentwurf ist in der Ressortabstimmung. Elf Sektoren sollen derweil Resilienzpläne erstellen.
In einem Umspannwerk in Brandenburg wird an einer Stromleitung gearbeitet (Symbolbild). Energie ist einer von elf Bereichen, für die im Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes besondere Auflagen gemacht werden.
In einem Umspannwerk in Brandenburg wird an einer Stromleitung gearbeitet (Symbolbild). Energie ist einer von elf Bereichen, für die im Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes besondere Auflagen gemacht werden.Foto: Christophe Gateau/dpa
Von 20. Juli 2023

Erst am Montag, 17. Juli, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Gesetzentwurf für das „KRITIS-Dachgesetz“ in die Ressortabstimmung eingeführt. Schon jetzt regt sich jedoch erste Kritik an der Herangehensweise der Ministerin. Faeser hatte den Entwurf als wichtigen Schritt zum Schutz für die kritische Infrastruktur im Land dargestellt. Am Tag der Vorlage hatte sie das Wasserwerk Guntersblum in Rheinland-Pfalz besucht.

Betroffene Verbände nicht in Debatte über Schutz kritischer Infrastruktur integriert?

Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, sind jedoch nicht alle Fachleute vom Ansatz der Ministerin überzeugt. So äußerte der Sprecher der „AG KRITIS“, Manuel Atug, gegenüber dem Blatt:

Wie der Entwurf veröffentlicht wurde, ist ein Muster des erbärmlichen Versagens.“

Atug vermisst eine Einbeziehung von Verbänden und betroffenen Unternehmen in die Gesetzesdiskussion. Außerdem hätte man „laut Koalitionsvertrag die Zivilgesellschaft einbeziehen müssen“ – was aus seiner Sicht nicht geschehen sei.

In ähnlicher Weise äußerte sich auch der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Er beklagte, dass Faesers Ministerium zwar Journalisten vorab über den Entwurf informiert habe, Verbände und „Zivilgesellschaft“ seien jedoch außen vor geblieben. Zudem wäre es sinnvoller gewesen, die Vorlage bereits vor der Sommerpause einzubringen.

Aus elf Bereichen sind nun Resilienzpläne gefordert

Das Bundesinnenministerium hingegen sieht in der Vorlage einen Ausdruck geänderten Bewusstseins bezüglich des Schutzes kritischer Infrastruktur. Lange hätten Sabotageakte oder Naturkatastrophen als unwahrscheinlich gegolten – und entsprechend seien Vorkehrungen nur punktuell erfolgt.

Nun habe man sich dazu entschlossen, einen „All-Gefahren-Ansatz“ zu verfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei „Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte, unbeabsichtigte oder vorsätzliche Gefährdungen“.

Als Sektoren kritischer Infrastruktur sind – unabhängig von ihrer Größe – elf Bereiche definiert. Diese umfassen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallversorgung. Regelungen dazu enthält vor allem das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG).

Die nähere Bestimmung der kritischen Infrastrukturen enthält die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG (BSI-Kritisverordnung). Dazu kommen die Bereiche Medien und Kultur sowie Staat und Verwaltung, die im BSIG nicht erfasst sind.

Im Detail können Einordnungen in „kritische Infrastruktur“ variieren

Grundsätzlich gehören Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen zur kritischen Infrastruktur – allerdings nicht alle. Kritisch sind vor allem Bereiche,

bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“.

Die Einstufung von Infrastrukturen als „kritisch“ kann im Einzelfall von Land zu Land oder von Region zu Region variieren. Die Definition kritischer Infrastrukturen obliegt in der Regel den jeweils zuständigen Regierungen und Behörden des Bundes oder der Länder. Diese treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage von Risikoanalysen, nationalen Sicherheitsinteressen und anderen Faktoren.

Die BSI-Kritisverordnung legt anhand von Schwellenwerten fest, ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für KRITIS-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG.

„KRITIS AG“ befürchtet Umlage von Kosten auf Bürger

Nach den Vorstellungen Faesers sollen nun alle Betreiber kritischer Infrastruktur, die mehr als 500.000 Menschen versorgen, Resilienzpläne erstellen. Flankierend dazu sollen staatliche Stellen diesen mithilfe von Risikoanalysen zuarbeiten, die Auswirkungen auf deren Erstellung haben sollen.

Die „KRITIS AG“ befürchtet nun, dass Bürger am Ende die Kosten für die Erstellung der Resilienzpläne tragen müssen. Der Referentenentwurf hingegen geht davon aus, dass diesen keine Kosten entstehen. Atug hingegen ist sich sicher, dass „Betreiber, die nicht gewinnorientiert arbeiten, […] die Kosten schließlich auf die Verbraucher umlegen [müssen]“.



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