Lauterbach: Cannabis-Legalisierung nicht zum Jahreswechsel

Aus Kreisen der Ampel-Fraktionen hatte es zuvor geheißen, dass die Umsetzung der Cannabis-Freigabezum Jahreswechsel nicht klappen werde. Jetzt äußert sich Karl Lauterbach zu dem Thema. Verbände stemmen sich weiterhin gegen die Legalisierung der Droge.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußert sich zum Thema Cannabis-Legalisierung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußert sich zum Thema Cannabis-Legalisierung.Foto: Britta Pedersen/dpa
Epoch Times17. November 2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bestätigt, dass die von der Ampel auf den Weg gebrachte Cannabis-Legalisierung nicht wie geplant zum Jahreswechsel kommen wird. Die inhaltliche Debatte dazu sei abgeschlossen, „auch wenn das Inkrafttreten nicht zum 1. Januar klappt“, sagte der SPD-Politiker dem „Tagesspiegel“.

Aus Kreisen der Ampel-Fraktionen hatte es zuvor geheißen, dass die Umsetzung zum Jahreswechsel nicht klappen werde. Demnach ist zwar geplant, das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr zwischen dem 13. und 15. Dezember zu beschließen. Anschließend ist aber noch der Bundesrat am Zug und für die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember seien die Fristen zu knapp, hieß es.

Zwar sind die Pläne in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, sie muss aber darüber, wie über jedes andere Gesetz auch, beraten. Die nächste Bundesratssitzung ist dann am 2. Februar 2024. Ein Inkrafttreten wäre erst danach möglich.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Verbände stemmen sich gegen Cannabis-Legalisierung

Mächtige Verbände wie die Bundesärztekammer, der Deutsche Richterbund, die Gewerkschaft der Polizei und medizinische Fachgesellschaften stemmen sich weiterhin gegen das Gesetz. Der Richterbund äußert „erhebliche Bedenken“ und rechnet wie auch Vertreter von Polizeigewerkschaften mit mehr Arbeit für Strafverfolgungsbehörden und Justiz, da die Vorgaben für die künftigen Cannabis-Clubs und zu Anbau und Abgabe der Droge auch überwacht und Verstöße geahndet werden müssen. Befürchtet wird auch, dass der Schwarzmarkt nicht kleiner, sondern größer wird, da Besitz und Erwerb von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei werden, egal ob es auf dem Schwarzmarkt oder legal erworben wurde.

Mediziner rechnen mit Zunahme des Konsums

Medizinerverbände warnen vor allem vor Gesundheitsgefahren. Die Bundesärztekammer sieht „eine relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation in Deutschland“. Sie rechnet mit einer Zunahme des Cannabiskonsums und damit zusammenhängenden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Problemen. Verbände und Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie warnen ebenfalls.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hält die geplante Altersgrenze für den Zugang zu Cannabis mit 18 Jahren für zu niedrig, „da die Gehirnentwicklung in der Regel bis Mitte 20 noch nicht abgeschlossen ist“. Bis dahin solle die Droge unter anderem wegen eines erhöhten Psychoserisikos nicht konsumiert werden, so der Verband. (dpa/dl)



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