Lindner: Hauskauf ohne Grunderwerbsteuer möglich machen

Im Bundeshaushalt muss zukünftig kräftig gespart werden. Wer hingegen ein Haus oder eine Wohnung kauft, sollte Lindner zufolge entlastet werden. Den davon betroffenen Ländern würden Milliarden fehlen.
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Junge Leute können sich meist kein Eigenheim leisten - doch vier von fünf Deutschen empfinden das Eigenheim als besten Weg für ihre Rente.Foto: iStock
Epoch Times5. Juli 2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) appelliert an die Länder, die Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufer bei selbst genutztem Wohneigentum zu senken oder ganz zu streichen.

„Um mehr Menschen in Deutschland ein Wohnen im selbst genutzten Eigentum zu ermöglichen, werden die Länder zur Erleichterung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum befugt, die Grunderwerbsteuer flexibler auszugestalten“, heißt es in einem Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der der dpa vorliegt.

Hohe Baukosten und Zinsen machten es Familien inzwischen fast unmöglich, Eigentum zu erwerben, schrieb Lindner auf Twitter. „Erspartes fließt beim Kauf an den Staat. Wir sollten den Ländern deshalb die gesetzliche Möglichkeit eröffnen, bei selbst genutzten Immobilien auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten.“

Das Finanzministerium betonte, es handele sich um einen ersten Entwurf, der an die Länder verschickt worden sei. „Dies ist ein erster Schritt, um in einen Dialog mit den Ländern zu treten.“

Mit dem Vorschlag bekämen die Länder die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuersatz anzubieten oder ihn auf einen Freibetrag zu begrenzen, heißt es in dem Papier, über das zuvor die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet hatte: „Bei einem ermäßigten Steuersatz von null Prozent bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage kann ein Land zudem die Wirkung eines Freibetrags erreichen.“

Wenig Anreize für Länder

Das Bundesfinanzministerium hatte schon im Mai eine Reform der Grunderwerbsteuer für selbst genutzten Wohnraum unter anderem mit einem Freibetrag und ermäßigten Steuersätzen vorgeschlagen. Für eine solche Regelung ist allerdings die Zustimmung des Bundesrats nötig. Die Länder haben darüber hinaus wenig Anreiz dafür: Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Ländersteuern, die Einnahmen fließen also in ihre Kassen. Im vergangenen Jahr nahmen die Länder gut 17 Milliarden Euro mit der Grunderwerbsteuer ein.

Die Länder können die Höhe der Grunderwerbsteuer seit einer Reform 2006 selbst festlegen, viele haben sie seither kräftig erhöht. Die Steuer macht je nach Bundesland zwischen 5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises aus, nur Bayern hat den Satz bei 3,5 Prozent belassen.

In dem Entwurf wendet sich das Finanzministerium auch gegen die Umgehung der Grunderwerbsteuer mithilfe von Immobiliengesellschaften („Share Deals“). Besonders bei hochpreisigen Transaktionen gelinge es weiter, durch „gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden“, hieß es. „Diese Gestaltungen werden durch die überwiegenden Marktteilnehmer sowie generell in der Bevölkerung als ungerecht empfunden und sollen unterbunden werden.“ (dpa)



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