Maas zu Übergriffen in Köln: „Bereits Täter indentifiziert und festgenommen“

Immer mehr Opfer melden sich bei der Polizei. Mittlerweile sind 100 Anzeigen eingegangen, darunter auch aus Bielefeld. Nun seien bereits Täter identifiziert und festgenommen worden, so Justizminister Maas.
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Epoch Times6. Januar 2016

Nach den Übergriffen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht wurden laut Heiko Maas Täter identifiziert und festgenommen, so der Justizminister gegenüber dem ZDF.

Auch NRW Innenminister Rainer Jäger, äußerte sich zu den Verdächtigen, aber auch er nannte keine Details, um wen es sich dabei handelt: "Um die schwierigen Ermittlungen nicht zu gefährden". Unterdessen steigt die Zahl der Anzeigen: Bislang seien knapp über 100 Anzeigen erstattet worden, teilte die Kölner Polizei mit.

Hier zum ZDF-Interview mit Bundesjustizminister Heiko Maas:

In der Silvesternacht waren am Kölner Hauptbahnhof Dutzende Frauen sexuell belästigt und ausgeraubt worden. Ausgangspunkt für die Übergriffe soll eine Gruppe von etwa 1.000 Männern gewesen sein. Es habe zahlreiche Sexualdelikte gegeben, sagte der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers. "Auch in sehr massiver Form. Frauen sind angefasst, angegangen worden." Die Straftaten seien aus einer Gruppe von Menschen heraus begangen worden, "die von ihrem Aussehen her überwiegend aus dem nordafrikanischen beziehungsweise arabischen Raum stammen", so Albers weiter. 

Die drei mutmaßliche Täter könnten nach Angaben von NRW-Innenminister Ralf Jäger zu einer größeren Gruppe gehören, die in der Silvesternacht vor dem Kölner Hauptbahnhof Frauen belästigt, misshandelt und ausgeraubt haben soll. Unterdessen prüft die Polizei eine mögliche Absprache vor den Übergriffen. „Das Ganze scheint abgesprochen gewesen zu sein,“ sagte Justizminister Maas im ZDF.

Sexual-Straftäter unter den Flüchtlingen können abgeschoben werden

Zu der Frage, welche Konsequenzen ein Flüchtling zu erwarten habe, wäre er nachweislich unter den Tätern gewesen antwortet Maas: "Wenn sich zum Beispiel jemand einer sexuellen Nötigung strafbar gemacht hat, das nachgewiesen wird, er verurteilt wird, und zwar zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, dann kann das auch die Ausweisung zur Folge haben." (dts/dk)



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