Keine Privatisierung von Autobahn-Gesellschaft

Die Autobahnen bleiben Eigentum des Bundes. Das war ohnehin klar. Doch bei der geplanten Betreiber-Gesellschaft wollte Finanzminister Schäuble auch private Investoren ins Spiel bringen. So weit soll es aber nicht kommen.
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Die Autobahnen sollen Eigentum des Bundes bleiben.Foto: Patrick Pleul/Archiv/dpa
Epoch Times23. November 2016

Die umstrittenen Pläne für eine mögliche Teilprivatisierung der geplanten Autobahn-Gesellschaft sind nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Tisch.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätten sich in einem persönlichen Gespräch darauf geeinigt, das Bundeseigentum an der Betreibergesellschaft bei der nötigen Grundgesetz-Änderung festzuschreiben. Das berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise. Die Autobahnen selbst sollen ohnehin Eigentum des Bundes bleiben.

Schäuble hatte sich ursprünglich dafür eingesetzt, Minderheitsanteile an der geplanten Gesellschaft an private Unternehmen wie Versicherungen verkaufen zu können. Gabriel und Dobrindt lehnten das ab.

Nach Angaben aus Regierungskreisen hätten sich die Minister auf eine Formulierung für die Grundgesetzänderung geeinigt. „Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen“, heiße es darin. Zudem solle festgeschrieben werden: „Die Gesellschaft steht im vollständigen Eigentum des Bundes.“ Der entsprechende Gesetzentwurf sollte den Angaben zufolge noch am Abend ausgearbeitet werden.

Bereits an diesem Donnerstag solle die Einigung auch mit den Bundesländern besprochen werden. Die Chefs der Staatskanzleien kommen in Berlin mit Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) zusammen. Auch in den Ländern war zuletzt heftige Kritik an den Privatisierungsplänen des Finanzministeriums laut geworden. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Bund und Länder hatten Mitte Oktober vereinbart, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, die sich um Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und einiger Fernstraßen kümmern soll. Bislang sind die Zuständigkeiten für die Fernstraßen noch zersplittert: Der Bund gibt das Geld und setzt Prioritäten, die Länder kümmern sich ums Planen und Bauen. Nach mehr als sechs Jahrzehnten soll nun eine zentrale Gesellschaft des Bundes kommen. (dpa)



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