Mehr Minderjährige werden in Deutschland vermisst

Als vermisst gelten Personen, dessen Aufenthalt unbekannt ist und für die eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. Die Zahl der vermissten Minderjährigen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
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Symbolbild.Foto: iStockphoto/stacey_newman
Epoch Times24. Dezember 2021

In Deutschland werden mehr Minderjährige vermisst als vor einem Jahr. Und obgleich die Identifizierung von Flüchtlingskindern per Fingerabdruck inzwischen leichter möglich ist als noch vor Jahresfrist, ist auch bei der Zahl der vermissten jungen Flüchtlinge ein Anstieg zu verzeichnen.

Anfang Dezember galten nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) bundesweit 4.763 Minderjährige als vermisst: 1.604 Kinder und 3.159 Jugendliche. Im Jahr 2020 waren zum gleichen Stichtag 4.433 Minderjährige als verschwunden registriert.

Zu den vermissten Minderjährigen zählen Kinder und Jugendliche, die sich regelmäßig entfernen – meist aus Jugendeinrichtungen – und dann nach kurzer Zeit wieder auftauchen. Außerdem zählen in diese Kategorie Minderjährige, die einem Elternteil zu Unrecht entzogen wurden. Die Aufklärungsquote ist bei Fällen, in denen Kinder vermisst werden, mit über 90 Prozent generell hoch. Bei minderjährigen Flüchtlingen ist diese Quote aber niedriger. Das liegt teilweise daran, dass manche Jugendliche aus dieser Gruppe – ohne dies den deutschen Behörden anzuzeigen – das Land verlassen, etwa um bei Verwandten in einem anderen EU-Staat zu leben.

Nur drei Prozent länger als ein Jahr vermisst

Gemäß den Erfahrungen der Polizei lässt sich etwa die Hälfte aller Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche klären. Der Anteil der Minderjährigen und Erwachsenen, die länger als ein Jahr vermisst bleiben, liegt laut Polizeistatistik bei drei Prozent.

Zum Monatsanfang waren es laut BKA 1.736 junge Flüchtlinge, nach denen gesucht wurde. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 1.600 Flüchtlinge gewesen, die als vermisst registriert waren. Dabei ist es seit April 2021 möglich, auch bei Kindern ab sechs Jahren zu Identifizierungszwecken Fingerabdrücke zu nehmen. Das war vorher nur bei über 14-Jährigen zulässig.

Menschen gelten als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und für sie eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. Das bedeutet, sie können Opfer einer Straftat geworden sein oder es liegen ein Unglücksfall, Hilflosigkeit oder eine Selbsttötungsabsicht vor. Sind Minderjährige plötzlich verschwunden, gehen die Ermittler zunächst grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben aus. (dpa)



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