Mehr Raum für „totalitäre Machtphantasien“? – Lauterbach pocht auf Staatsraison

In einer Diskussion um Hotspot-Regelung und Impfpflicht fordert Lauterbach Einigkeit unter den Abgeordneten. Dabei setzt er auf Staatsraison, einen Begriff, den man von totalitären Regimen kennt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert an die Länder, nicht verschnupft zu reagieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rät, Maske zu tragen (Archivbild).Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 26. März 2022

Während die Bundestagsabgeordneten sich Gedanken über eine mögliche Impfpflicht – in welcher Form auch immer – machen, ist das neu geregelte Infektionsschutzgesetz schon beschlossen. Bereits im Vorfeld hatten Rechtsexperten die fehlenden Kriterien gerügt, die zur sogenannten „Hotspot-Regelung“ führen sollen. Mit der Hotspot-Regelung soll Gebietskörperschaften eine Verschärfung von Corona-politischen Maßnahmen möglich sein. Das gilt sowohl im Kleinen – beispielsweise für Städte – als auch im Großen, für Bundesländer oder ganz Deutschland.

Das Gesetz könnte beispielsweise dann zum Tragen kommen, wenn Pflegekräfte trotz Impfung und Booster an COVID erkranken oder aufgrund eines Positivtests in Quarantäne müssen. Wenn aus diesem Grund die Patientenversorgung nicht mehr gesichert ist und Abteilungen in Krankenhäusern geschlossen werden müssen, spricht man von einem „Hotspot“.

Die Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese (SPD), hat bereits angekündigt, die Hotspot-Regelung anzuwenden. Grund sind Corona-Inzidenzen von über 2.400 und 800 als COVID-Fälle eingestufte Patienten, die in Krankenhäusern behandelt werden, wie die „Ostseezeitung“ berichtete.

Lauterbach: Bund hat Rahmen vorgegeben

Bevor es zu einer solchen Hotspot-Regelung kommt, muss jedoch der jeweilige Landtag zustimmen. Erstmals waren die einzelnen Bundesländer nicht in diese Gesetzgebung einbezogen worden, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Als Bund haben wir einen Rahmen vorgegeben“, verteidigte Lauterbach das Gesetz gegenüber der ARD in der Sendung „Bericht aus Berlin“ am 20. März.

„Wir können nicht immer weiter die Freiheitsrechte der gesamten Bevölkerung begrenzen, nur weil zehn Prozent der Über-60-Jährigen nicht impfbereit sind“, so Lauterbach weiter. Insoweit appellierte er an alle über 60, sich – falls noch nicht geschehen – mindestens einmal impfen zu lassen. Andernfalls würden die Ungeimpften einem Risiko ausgesetzt, sich zu infizieren. Er kämpfe bis zum Schluss, um jeden „gefährdeten Ungeimpften“ in das Lager derjenigen rüberzubringen, die gut durchkommen.

Vorerst haben Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Maßnahmen um zwei Wochen bis zum 2. April zu verlängern. Ob auch in anderen Ländern, wie von Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, die Hotspot-Regelung zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten. Lauterbach forderte die Bundesländer auf, nicht „verschnupft“ zu reagieren. Niemand dürfe jetzt die „beleidigte Leberwurst“ spielen und dort keinen Hotspot ausrufen, wo es notwendig sei.  „Wenn ein Bundesland sehr viele Hotspots hat, […] dann kann ein ganzes Bundesland Hotspot sein“, so Lauterbach gegenüber dem ARD in der Sendung „Bericht aus Berlin“ am 20. März.

„Die Impflücke schließen wir nicht mit Freiwilligkeit, da muss die Impfpflicht her“, so Lauterbach, der erneut für eine Impfpflicht warb. Dabei sprach er sich dafür aus, gemeinsam einen Kompromiss zu den vorliegenden Anträgen zur Impfpflicht zu erarbeiten und auch die „Vernunftwilligen“ aus der Union und den anderen Parteien abzuholen. Von der AfD hingegen erwartete er nichts. „Aber bei den demokratischen Parteien müssen wir mal aus Staatsraison alle zusammenhalten und dürfen hier keine Parteipolitik machen.“ Anders könne man das nicht lösen.

Staatsraison – Maßnahmen ohne Ausdruck, ohne Moral und Gesetz

Wie die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Website beschreibt, steht der Begriff „Staatsraison“ für ein Prinzip, „das die Interessen des Staates über alle anderen (partikularen oder individuellen) Interessen stellt. Weiter heißt es:

„Nach diesem absolutistischen bzw. obrigkeitsstaatlichen Prinzip ist die Erhaltung der Macht, die Einheit und das Überleben des Staates ein Wert an sich und rechtfertigt letztlich den Einsatz aller Mittel, unabhängig von Moral oder Gesetz.“

Auch heute noch wäre das Prinzip der Staatsraison oft von „autoritären Regimen gepflegt“.

Folgt man der neudeutschen Schreibweise „Staatsräson“, so findet man auf der Website die Aussage: „Wenn die Staatsmacht der Ansicht war, dass es dem Interesse des Staates dienen würde, konnten Gesetze aufgehoben und sogar die Rechte der einzelnen Menschen missachtet werden.“ So etwas spiele jedoch in demokratischen Staaten heute keine Rolle mehr.

Aus dem Lateinischen „ratio status“ abgeleitet, wird der Begriff auch als „Staatsvernunft“ übersetzt.

Wikipedia definiert den Begriff als „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln“.

Anwalt sieht die systematische Aushebelung der Grundrechte

Bei Dr. Alexander Christ, Pressesprecher der Anwälte für Aufklärung, stieß diese Äußerung auf Kritik. „Mit dem Verweis auf die ‚Staatsraison‘ offenbart Lauterbach einmal mehr, was tatsächlich hinter all den Maßnahmen des Hygieneregimes der vergangenen zwei Jahre steckt“, so Christ.

Für Christ ist offensichtlich: „Hier hat sich eine Politikerclique zusammengetan und offensichtlich verabredet, die Grundrechte in Deutschland systematisch auszuhebeln, um totalitären Machtphantasien Raum geben zu können.“

Aus Urteilen sei bekannt, dass Maßnahmen mit einer Gefahr durch das Virus begründet wurden. Letztlich habe diese Begründung den Gerichten auch ausgereicht, um Anträge abzuweisen. Überprüft wurde die Datenlage jedoch nicht.

Längst sei bekannt, dass es zu keiner Zeit eine Überlastung des Gesundheitswesens oder eine virusbedingte Übersterblichkeit gegeben habe, wohl aber eine Impfstoff-bedingte Sterblichkeitserhöhung. Nach wie vor fehle es an validen Nachweisen für den Nutzen von Masken, AHA-Regeln und anderen Maßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen waren und sind laut Christ „lediglich Maßnahmen zur Einschränkung von Freiheits- und Grundrechten, nichts mehr und nichts weniger, aus Staatsraison“.



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