Mieterbund fürchtet wegen Gebäudeenergiegesetz Mieterhöhungen

Der Deutsche Mieterbund warnt, dass das Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen Mieter finanziell überfordern könnte, wenn die Politik nicht gegensteuert.
Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus.
Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus.Foto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times19. Mai 2023

Der Deutsche Mieterbund warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieter. Auf diese kämen „nach aktuellem Stand“ hohe Mietsteigerungen zu, teilte Mieterbund-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz am Freitag mit. Nach aktuellem Recht könnten Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen – bei Einhaltung von Kappungsgrenzen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, so der Mieterbund. Der Einwand der wirtschaftlichen Härte, den Mieter üblicherweise bei Mietsteigerungen anbringen könnten, gelte in diesem Fall nicht, weil die Vermieter dann gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet seien. „Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten“, forderte Weber-Moritz. Mögliche Fördermittel des Bundes für die Heizungssanierung würden nicht in Anspruch genommen, weil Vermieter diese von den umlegbaren Kosten abziehen müssten. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Förderprogramme und weitere Härtefallregeln sind geplant, allerdings im Entwurf nicht konkret enthalten. (dpa/er)



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