Ministerium: Kein Bleiberecht bei antisemitischer Gewalt

Das Bundesinnenministerium hat sich hinter die Forderung des Zentralrats der Juden gestellt, Migranten im Fall von antisemitisch motivierten Gewalttaten das Bleiberecht zu entziehen.
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Die israelische Flagge vor dem Bundestag.Foto: WOLFGANG KUMM/AFP/GettyImages
Epoch Times9. April 2018

Das Bundesinnenministerium hat Unterstützung für die Forderung des Zentralrats der Juden in Deutschland signalisiert, antisemitischen Migranten notfalls das Bleiberecht zu entziehen.

Er könne den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland „nur nachdrücklich unterstützen in seiner Forderung, dass in letzter Konsequenz auch demjenigen das Bleiberecht in Deutschland entzogen werden“ müsse, „der sich wegen einer antisemitisch motivierten Gewalttat strafbar“ mache, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) der Zeitung „Die Welt“ (Montagsausgabe).

„Denn derjenige bringt dadurch zum Ausdruck, dass er sich gegen Grundwerte und Überzeugungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellt“, sagte Mayer weiter.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte zuvor in der „Welt am Sonntag“ gefordert, dass alle, die in Deutschland leben wollten, sich „an unsere Werte und Traditionen halten“ müssten. Wer nicht bereit sei, die gesellschaftlichen Normen zu akzeptieren, sollte kein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, wies hingegen darauf hin, dass Schusters Forderung „bereits seit dem 1. Januar 2016 Gesetzeslage sei. Bereits die letzte große Koalition habe im Aufenthaltsgesetz die gesetzliche Grundlage für diese Forderung geschaffen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt nannte Schusters Forderung einen „wichtigen Appell, dem wachsenden Antisemitismus entschiedener entgegenzutreten“. Das deutsche Aufenthaltsgesetz sei eindeutig. Allerdings lasse sich Antisemitismus mit härteren Strafen „nicht wirklich erfolgreich bekämpfen“. Stattdessen müsse es eine Änderung der „Gesinnung“ geben. (afp)



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