Mutter und „Mit-Mutter“: Barley will Stellung der Regenbogenfamilien stärken

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will so genannte Regenbogenfamilien durch eine Reform des Abstammungsrechts stärken. Sie legte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf vor.
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Die Pride in Budapest zog 35.000 Besucher an.Foto: Miguel Medina/AFP/Getty Images
Epoch Times13. März 2019

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will so genannte Regenbogenfamilien durch eine Reform des Abstammungsrechts stärken. Ein am Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf sieht vor, dass etwa bei lesbischen Ehen die Gattin der Mutter als rechtliches Elternteil des Kindes anerkannt werden kann. Sie soll demnach unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Mit-Mutter fungieren können.

Dazu gehört etwa, dass die Mit-Mutter bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt. Geregelt wird in dem Gesetz auch der Fall einer vor der Trennung stehenden noch verheirateten schwangeren Frau, deren Kind nicht vom bisherigen Ehegatten stammt. Hier soll es künftig möglich sein, dass dem neuen Partner die Vaterschaft zugeordnet werden kann. Bei lesbischen Paaren würde die Partnerin die Mit-Mutterschaft übernehmen.

Enthalten sind in Barleys Vorlage auch Regelungen zur künstlichen Befruchtung sowie zur Embryonenspende. Wer als Partnerin oder Partner gemeinsam mit der Mutter in die ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten eingewilligt hat, soll als Vater oder Mit-Mutter anerkannt werden können. Voraussetzung ist aber, dass der Samenspender auf die Elternrolle verzichtet hat und sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten im Samenspenderregister erteilt hat.

Die bisherige alleinige Ausrichtung des Rechts auf das traditionelle Familienbild stoße auf wachsende Kritik, heißt es in Barleys Entwurf. „Ziel ist ein Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält.“

Zudem enthält der Entwurf auch Regelungen, mit denen Rechte zur Klärung der Abstammung ausgeweitet werden. Bislang können Kinder nur klären lassen, ob seine rechtlichen Eltern auch die leiblichen sind. Künftig können die Kinder bei einer entsprechenden Vermutung auch untersuchen lassen, ob es sich bei einem Mann tatsächlich um den leiblichen Vater handelt.

Barley hat ihren Entwurf am Donnerstag veröffentlicht und an Verbände und andere Ressorts verschickt. Sie will damit eine Diskussion in Gang setzen. Wann ein entsprechendes Gesetz beschlossen wird, ist noch offen. (afp)



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