Viele Fragen sind beim Heizungsgesetz noch offen – eine Übersicht

Bis zur Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag haben die Ampelparteien noch eine Menge Arbeit zu erledigen.
Erste Lesung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes - Robert Habeck spricht im Bundestag.
Bundestag hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zugestimmt.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times15. Juni 2023

Mit ihrer Grundsatzeinigung im Streit um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben die Fraktionen der Ampel-Parteien den Streit in der Koalition vorerst beigelegt. Der schriftlichen Ausformulierung der Einigung ist der eilig getroffene Kompromiss jedoch anzusehen – Schreib- und Formatierungsfehler inklusive. Inhaltlich bleibt wegen schwammiger Formulierungen eine Reihe von Fragen zu den Regeln für neue Heizungen offen. Im Parlament stehen weitere hitzige Debatten an.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Neu eingebaute Heizungen sollen künftig zu mindestens 65 Prozent klimaneutral betrieben werden. Allerdings sollen die Kommunen davor zunächst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll, ob etwa Fernwärme oder „klimaneutrale Gasnetze“ gebaut werden. Das bisherige Gesetzesvorhaben dazu sieht eine verpflichtende Wärmeplanung in größeren Städten bis 2026 und bis 2028 in ländlicheren Gebieten vor – fix ist das aber noch nicht.

Im Papier der Fraktionsspitzen heißt es lediglich: „Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.“ Unklarheit besteht außerdem darüber, ob tatsächlich jede Kommune eine Wärmeplanung vorlegen muss.

Unterscheidung Neubauten in Neubaugebiete und andere

Für Neubauten sollen die neuen Regeln wie geplant ab dem 1. Januar 2024 gelten. In den von den Fraktionen vereinbarten „Leitplanken“ wird nun allerdings in manchen Fällen eine Unterscheidung zwischen Neubauten in Neubaugebieten und anderen Neubauten gemacht. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll es Ausnahmen für den Einbau von Gasheizungen geben. Ob die anderen Neuregelungen im GEG für diese Gebäude gelten sollen, blieb zunächst aber unklar.

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Was sind „klimaneutrale Gasnetze“?

Zahlreiche nun vorgesehene Ausnahmen, die den Einbau von Gasheizungen in vielen Fällen weiterhin ermöglichen, sind an die Umrüstbarkeit der Anlagen auf Wasserstoff und den Aufbau „klimaneutraler Gasnetze“ geknüpft. Ähnliche Regelungen waren auch vorher in der GEG-Novelle vorgesehen. Ursprünglich sollte der Einbau einer umrüstbaren Gasheizung aber nur möglich sein, wenn ein verpflichtender Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes zur Versorgung der Heizung vorliegt.

Diese verbindlichen Vorgaben sieht die Fraktionseinigung nun nicht mehr vor. Stattdessen ist von einem „Fahrplan“ die Rede, den die Kommunen für den „Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045“ vorlegen sollen. Wie Gasnetze klimaneutral etwa mit Wasserstoff oder auch Biogas betrieben werden können und ob und zu welchen Preisen die Brennstoffe in absehbarer Zukunft zur Verfügung stehen werden, ist fraglich. Auch die Frage der Verantwortlichkeit im Fall, dass der Ausbau nicht klappt, scheint bislang nicht geklärt zu sein.

Wie sind die Fristen, wenn es mit Wasserstoff nicht klappt?

Die Fraktionseinigung sieht vor, dass auch wenn keine „klimaneutralen Gasnetze“ geplant sind, neue Gasheizungen eingebaut werden können – vorausgesetzt, diese können mit „Biomasse, nichtleitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden“. Die künftige Verfügbarkeit dieser Brennstoffe ist nicht gesichert. Wer nun eine Gasheizung einbaut, diese am Ende aber doch nicht klimaneutral betreiben kann, muss – zumindest nach Lesart der Grünen – dann erneut umrüsten.

Konkrete Vorgaben oder Fristen sind dafür bislang nicht festgelegt. Die Fraktionseinigung nennt lediglich „angemessene Übergangsfristen“, die gelten sollen, wenn der kommunale Wärmeplan keinen Aufbau eines klimaneutralen Gasnetzes vorsieht. Eine Frist ergibt sich allerdings aus dem Klimaschutzgesetz, das besagt, dass alle Heizungen ab 2045 klimaneutral betrieben werden müssen.

Wie steht es um den Mieterschutz?

Wegen der Ausweitung des Emissionshandels auf den Gebäudebereich werden die Preise für fossile Brennstoffe in den kommenden Jahren merklich ansteigen – und damit die Kosten für den Betrieb von Gasheizungen. Vermieter sind zwar meistens für die Heizungsanlage zuständig, selbst aber nicht von eventuell steigenden Verbrauchskosten betroffen. Ein Vermieter könnte außerdem auch eine verhältnismäßig günstige Pelletheizung einbauen – das knappe Gut Brennholz muss ja der Mieter bezahlen. Ähnliches gilt für Biogas und Wasserstoff, die voraussichtlich langfristig teuer bleiben werden.

Im Fraktionspapier heißt es dazu: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden“ und „Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden“. Außerdem sollen „Anreize“ für Vermieter geschaffen werden, in moderne Heizungssysteme zu investieren. Näher beschrieben, wenn auch nicht sonderlich konkret, wird hingegen, was nicht gewollt ist: „Unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben, die weder zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung benötigt werden noch Bestandteil von Vereinbarungen der Koalition sind.“

Baustelle staatliche Förderung

Ein großes Fragezeichen bleibt weiterhin beim Thema Förderprogramme. Diese sollen „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ berücksichtigen. Die Ausgestaltung im Detail dürfte noch für Diskussionen sorgen. Keinerlei Hinweis gibt das Fraktionspapier auf die Pläne für das Klimageld. Diese direkte Auszahlung an die Bürger ist eigentlich als Ausgleich für die Mehrkosten wegen der Ausweitung des Emissionshandels geplant.

(afp/red)



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