Nach Vergewaltigung in Mühlheim: Rainer Wendt fordert Strafmündigkeit mit 12 – Richterbund dagegen
Sollen Kinder früher strafmündig sein als bislang? Nach der mutmaßlich von 12- und 14-Jährigen begangenen Vergewaltigung in Mülheim hat es entsprechende Forderungen gegeben. Deutsche Richter halten davon wenig.

Jens Gnisa ist Vorsitzender des Deutschen Richterbunds.
Foto: Jörg Carstensen/dpa
Der Deutsche Richterbund hat sich nach dem Vergewaltigungsfall in Mülheim an der Ruhr gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern ausgesprochen.
„Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf“, teilte der Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. „Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt“, so Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund spricht sich auf Anfrage deutlich gegen einen solchen Schritt aus. Vielmehr sei das Jugendamt gefordert, zu reagieren und sich die Ursachen für das Verhalten des Kindes im Einzelfall anzuschauen, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn auf dpa-Anfrage.
Auch Richterbund-Chef Gnisa bekräftigte, der Staat habe in solchen Fällen heute schon über die Jugendämter und die Familiengerichte die Möglichkeit einzuschreiten.
Rainer Wendt für Herabsetzung der Strafmündigkeit
Nach einer Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr gelten drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige als dringend tatverdächtig. Angesichts dessen war unter anderem vom Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Forderung laut geworden, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre herabzusetzen. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland generell nicht strafmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden. (dpa)
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