Ab Juni: Neue Fahrgastrechte und Start des Kulturpasses der Bundesregierung

Was ist ab Juni für die Verbraucher neu? Eine unvollständige Übersicht.
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Neue Erstattungsregeln für Bahnreisende ab dem 1. Juni.Foto: iStock
Epoch Times25. Mai 2023

Ab dem 1. Juni müssen sich Zugnutzer auf veränderte Regelungen bei den Fahrgastrechten einstellen. Außerdem geht der Kulturpass für Jugendliche an den Start und die Corona-Warn-App wird in den Ruhemodus versetzt. Ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen für Verbraucher.

NEUE FAHRGASTVERORDNUNG

Bisher galt bei Bahnfahrten der Grundsatz: Kommt die Bahn zu spät, gibt es einen Teil des Geldes für das gekaufte Ticket zurück. Das ändert sich ab dem 7. Juni. Dann nämlich tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Wenn außergewöhnliche Gründe, wie ein extremes Unwetter oder andere Naturkatastrophen ursächlich für die Verspätung eines Zuges sind, bleiben Verbraucher auf ihren Kosten sitzen. Auch bei Notfällen im Zug, Kabeldiebstahl, Sabotage oder Terrorismus müssen Eisenbahnunternehmen zukünftig keine Entschädigungen mehr zahlen.

KULTURPASS DER BUNDESREGIERUNG

In der Pandemie kamen kulturelle Angebote oft zu kurz, auch und insbesondere für Jugendliche. Konzerte, Museumsbesuche und Festivals – das alles war von 2020 bis 2022 nicht oder nur eingeschränkt möglich. Mit dem neuen Kulturpass möchte die Bundesregierung einen Ausgleich für junge Menschen schaffen und stellt dafür 200 Euro zur Verfügung.

Jugendliche können damit Kulturangebote wahrnehmen, Bücher oder CDs kaufen und ins Kino gehen. Ab Juni soll die Registrierung über die Internetplattform www.kulturpass.de mit Hilfe des Online-Ausweisverfahrens möglich sein. Nach der Anmeldung kann das Budget über eine App oder die Website dann innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden.

NEUE FÖRDERUNG FÜR NEUBAUTEN

Das Baukindergeld ist Ende vergangenen Jahres ausgelaufen, der Nachfolger „Wohneigentum für Familien“ steht jetzt in den Startlöchern. Ab dem 1. Juni sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen bei Neubauvorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Laut Bauministerium sind Kreditbeträge bis maximal 240.000 Euro pro Familie geplant. Die Förderung richte sich an Eltern mit minderjährigen Kindern und einem Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro im Jahr. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensschwelle um jeweils 10.000 Euro.

SOMMERFERIEN IN NRW

Vergleichsweise früh können sich die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr über die Sommerferien freuen. Bereits am 22. Juni werden sie in die Pause entlassen. In den meisten Bundesländern ist im Juli und August frei. Bayern startet erst am 31. Juli in die großen Ferien. Nur wenige Tage später (4. August) geht der Unterricht in NRW dann schon wieder los.

WARN-APP IM RUHEMODUS

Schon seit Ende April zeigt die Corona-Warn-App keine neuen Risikokontakte mehr an. Jetzt wird sie in den Ruhemodus versetzt. Die Software ist ab dem 1. Juni dann nicht mehr über die Appstores von Apple und Google erhältlich. Die Bundesregierung empfiehlt, Kontakttagebucheinträge und Impfzertifikate vor der Löschung vom eigenen Endgerät zu sichern. Grund für den Ruhemodus sei die gewachsene Immunität in der Bevölkerung, eine stabile Infektionslage und die Rückkehr zum öffentlichen Leben ohne Corona-Maßnahmen.

WINDOWS-VERSION OHNE SUPPORT

Nutzerinnen und Nutzer der Windows-10-Version 21H2 erhalten ab dem 13. Juni keinen Support mehr. Das bedeutet auch, dass es dann keine Sicherheitsupdates mehr für die Software gibt. Die Version 22H2 ist damit die letzte Version von Windows 10, die noch mit Sicherheitsupdates versorgt wird. Hier läuft der Support im Oktober 2025 aus, wie Windows-Entwickler Microsoft mitteilte.

(afp/red)



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