Bundestag hat Werbeverbote für Zigaretten beschlossen – Keine Zigaretten-Kinowerbung für unter FSK 18-Filme

Gesundheitsexperten dringen seit langem darauf, Tabakreklame auch in Deutschland deutlich weitreichender zu unterbinden als bisher. Jetzt hat die große Koalition im zweiten Anlauf das Ziel erreicht. Die neuen Verbote sollen vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen bewahren.
Epoch Times3. Juli 2020

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die Werbung für das Rauchen in Deutschland weiter eingeschränkt. Der Parlamentsbeschluss untersagt ab dem kommenden Jahr Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist.

Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt. Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen – wenn auch zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.

Verbote sollen junge Leute vor Einstieg ins Rauchen bewahren

„Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel“, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), der dpa. Mediziner fordern seit langem zusätzliche Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu bewahren.

Die Tabakindustrie kritisierte das Vorhaben jedoch und verwies auf das unterschiedliche Gesundheitsrisiko bei konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits. Deshalb müsse auch in Zukunft „Aufklärung“ über die neuen Produkte möglich sein, um Raucher zum „Umstieg auf schadstoffärmere Produkte“ zu bewegen, sagte die Geschäftsführerin von Philip Morris, Claudia Oeking.

CDU-Politikerin: Ähnliche Maßnahmen sind bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant

Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Gitta Connemann (CDU), verteidigte das Werbeverbot und versicherte gleichzeitig, entsprechende Maßnahmen seien bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant. Tabak sei „das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßen Konsum krank macht und tötet“, erklärte Connemann. „Ein Glas Wein macht noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber.“

Vor vier Jahre war ein erster Versuch zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes gescheitert. Das Kabinett hatte 2016 zwar Plänen des damals zuständigen Ernährungsministers Christian Schmidt (CSU) zugestimmt. Im Bundestag wurden sie aber nie beschlossen. Ende des vergangenen Jahres gab die Unionsfraktion den Weg für einen zweiten Anlauf frei.

Schmidt sagte der dpa:

Ich freue mich und bin dankbar, dass nach längerer Verzögerung endlich der Gesetzentwurf zu einem weitgehenden Tabakwerbeverbot vor der Verabschiedung steht.“

Er betrachte das auch als späten Sieg. (dpa)



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