Neuerlicher Geldsegen für AfD: Ingenieur vererbt Partei Vermögen im Wert von mindestens 7 Millionen Euro

Bereits seit dem Bundesparteitag der AfD Ende 2019 gab es Gerüchte über ein „interessantes Testament“, das im Tresor der Bundesgeschäftsstelle liege. Nun enthüllte die Partei, was es damit auf sich hatte: Sie erbt das Vermögen eines Ingenieurs aus Niedersachsen.
Titelbild
Ein Mikrofon steht vor dem Bundesparteitag der Alternative für Deutschland vor einem AfD-Logo.Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Von 15. Februar 2020

Bereits vor einer Woche (7.2.) ist dem Bundestagsregister zufolge eine Großspende von 100 000 Euro beim Landesverband Thüringen der Partei eingegangen, die vom Berliner Unternehmer Christian Krawinkel stammte. Nun kann sich auch die Bundespartei über eine erhebliche Zuwendung freuen.

Wie unter anderem der NDR berichtete, soll ein Ingenieur aus Niedersachsen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) sein gesamtes Vermögen vererbt haben. Bereits auf deren Bundesparteitag im Vorjahr in Braunschweig hatte der damals amtierende Schatzmeister Klaus Fohrmann eine Andeutung über ein „sehr interessantes Testament“ im Tresor der Bundesgeschäftsstelle gemacht.

Höchste Einzeleinnahme der Parteigeschichte

Nun scheint der Nachlassverwalter grünes Licht gegeben zu haben. Krügerrand-Goldmünzen, Patente, Goldunzen, ein Grundstück und mehrere hochwertige Immobilien im Wert von mindestens sieben Millionen Euro – seit Testamentseröffnung im Jahr 2018 ist der Goldpreis um mehr als 20 Prozent gestiegen – wechseln damit den Besitzer. Die AfD verzeichnet damit die höchste Einzeleinnahme ihrer Geschichte. Die Erbschaft markiert zudem einen der höchsten Geldzuflüsse an eine deutsche politische Partei in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik.

Der Spender soll 2018 verstorben sein. Zuvor hatte er die Partei als einzigen Empfänger mit einer Erbschaft bedacht. Der Ingenieur soll seinen letzten Wohnsitz im niedersächsischen Bückeburg gehabt haben. Seinen Beruf hatte er unter anderem in den USA ausgeübt.

Die Partei hat der Bundestagsverwaltung das Erbe und dessen etwaigen Wert mittlerweile angezeigt. Die genaue Höhe und der Name des Spenders sollen sogar in Kürze im bisher noch nicht veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Partei aufscheinen.

Mögliche Strafzahlungen bereits durch Rückstellungen abgesichert

Juristisch ist ein Erbe, das an eine politische Partei geht, nach überwiegender Ansicht von Experten einer Parteispende gleichzuhalten. Die AfD, die dies noch prüfen lassen will, könnte dann die ihr zustehenden Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung in voller Höhe erhalten. Ansonsten ist die Auszahlung der Mittel auf die Summe beschränkt, die die Partei auch selbst an Einnahmen generieren konnte.

Das Erbe mitgerechnet wachse der AfD nun inklusive staatlicher Finanzierung eine deutlich zweistellige Millionensumme zu. Vor dem Hintergrund möglicher Strafzahlungen infolge des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bezüglich Spenden aus früheren Jahren, die immer noch Gegenstand laufender Verfahren sind, kommt der Partei die Zuwendung ebenfalls gelegen.

Allerdings seien mögliche Strafzahlungen ohnedies durch Rückstellungen in Höhe von etwa einer Million Euro abgesichert, erklärte Bundessprecher Jörg Meuthen bereits auf dem Parteitag.



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