Neues Verfahren: Björn Höcke erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht

Der thüringische AfD-Fraktions- und Landesvorsitzende Björn Höcke steht erneut vor Gericht. Dieses Mal wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in einem Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen. Die Anklage bezieht sich auf einen Post des Politikers bei Telegram aus dem Jahr 2022. Höcke äußerte sich dort zu einem Messerangriff in Ludwigshafen.
Der AfD-Politiker Björn Höcke im thüringischen Landtag.
Abermals muss sich Thüringens Fraktions- und Landeschef Björn Höcke wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.Foto: Bodo Schackow/dpa
Von 8. Februar 2024

Die Gerichtsverfahren gegen den thüringischen AfD-Fraktions- und Landesvorsitzenden Björn Höcke nehmen kein Ende. Wie ein Gerichtssprecher am vergangenen Mittwoch, 7. Februar, bestätigte, muss sich Höcke vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in einem weiteren Verfahren verantworten. Eine entsprechende Anklage hat das Gericht zugelassen. Wann die Hauptverhandlung stattfinden wird, steht bisher nicht fest. Das Gericht strebt die erste Jahreshälfte an, heißt es.

Konkret geht es in der Anklage um einen Post des Politikers bei Telegram aus dem Jahr 2022, mit dem er zu einem Messerangriff in Ludwigshafen Stellung bezog. Damals griff ein Somalier zwei Handwerker mit einem Küchenmesser auf offener Straße an. Die zwei Männer, 20 und 35 Jahre alt, kamen bei der Messerattacke ums Leben. Zu dieser Tat äußerte sich Höcke damals und schrieb unter anderem: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weitverbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Weiterer Prozess wegen SA-Parole

Für Björn Höcke ist der Prozess nicht der erste in seiner politischen Laufbahn. Immer wieder muss sich der AfD-Landeschef vor Gerichten verantworten. Momentan läuft ein Verfahren gegen Höcke vor dem Landgericht Halle. In diesem Prozess geht es um eine Rede des AfD-Politikers in Merseburg aus dem Jahr 2021. Dort soll er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Höcke, früher Geschichtslehrer, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft genau gewusst haben, dass es sich beim Spruch „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung gehandelt habe. Höcke weist das entschieden zurück. Ihm sei bei der Verwendung des Spruchs die Strafbarkeit dieses Ausspruchs nicht bewusst gewesen. Ob die Parole „Alles für Deutschland“ nun strafbar ist, muss das Landgericht Halle entscheiden.

Ursprünglich hatte das Gericht die Klage zwar zugelassen, die Hauptverhandlung aber abweichend vom Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet. Begründet hatte das Landgericht seine Entscheidung mit der nicht zu sehenden besonderen Bedeutung des Verfahrens. Aus dem Bekanntheitsgrad des Angeklagten lasse sich eine besondere Bedeutung nicht herleiten, argumentierte das Gericht. Eine daraufhin beim Oberlandesgericht in Naumburg eingereichte Klage der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg. Die Staatsanwaltschaft habe die besondere Bedeutung rechtsfehlerfrei dargelegt, sodass die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts Halle begründet sei. Zu berücksichtigen sei insoweit das überregionale Medieninteresse und Höckes herausgehobene Stellung innerhalb der AfD, so der Senat.

Immunität schon mehrmals aufgehoben

Wann die Verhandlung vor dem Landgericht in Halle beginnen wird, steht bis jetzt nicht fest. Noch im Dezember teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit, es seien „noch nicht einmal die Akten vom Oberlandesgericht Naumburg zurück“ in Halle. Weil die Unterlagen fehlten, sei derzeit noch unklar, wann der Prozess eröffnet werden könne.

Gegen Höcke gab es bereits mehrere Ermittlungsverfahren und Strafprozesse. Auch seine Immunität wurde im Landtag von Thüringen schon mehrmals aufgehoben.



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