NRW-Gesundheitsministerium hält AfD-Parteitag unter Corona-Vorgaben für möglich

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Jörg Meuthen beim Bundesparteitag der AfD 2019 in Braunschweig.Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Epoch Times10. November 2020

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hält es grundsätzlich für möglich, dass der für Ende November geplante Bundesparteitag der AfD im niederrheinischen Kalkar stattfinden kann – allerdings unter Einhaltung von Coronaschutzregeln. Dies geht aus einer juristischen Einschätzung hervor, die das Ministerium der AfD auf deren Anfrage übermittelte und die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag (10. November) vorlag.

Bei der Stellungnahme des NRW-Gesundheitsministeriums handelt es sich allerdings um eine rechtlich nicht verbindliche Einschätzung – eine rechtsverbindliche Entscheidung über den Parteitag obliegt den Behörden vor Ort und damit letztlich dem Ordnungsamt der Stadt Kalkar. Diese Entscheidung steht derzeit noch aus.

Nach Einschätzung des Düsseldorfer Ministeriums fällt der AfD-Bundesparteitag unter die Sonderregeln und Ausnahmen für bestimmte Veranstaltungen, die in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgehalten sind. Danach sind unter anderem Veranstaltungen zulässig, die „der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge, insbesondere Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen“, dienen.

Das NRW-Gesundheitsministerium hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die öffentliche Sicherheit „nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung“ umfasse. Diese wiederum umfasse auch das grundgesetzlich verankerte Recht der Parteien auf Mitwirkung an der Willensbildung – und damit auch Parteitage, die zur Funktionsfähigkeit der Parteien notwendig seien.

Parteitag darf mit Auflagen stattfinden – Das Tragen einer Alltagsmaske ist Pflicht

„Ein Bundesparteitag, auf dessen Tagesordnung neben programmatischen Beschlussfassungen und Satzungsänderungen auch Nachwahlen zum Bundesvorstand und Bundesschiedsgericht der Partei stehen, dürfte aufgrund der besonderen Bedeutung für die mit Verfassungsrang ausgestattete parteiliche Binnendemokratie unter diese Regelung fallen“, heißt es in der juristischen Einschätzung des Ministeriums.

Als Beispiele für auf dem Parteitag einzuhaltende Coronaauflagen nennt das NRW-Gesundheitsministerium den Mindestabstand laut Coronaschutzverordnung, der grundsätzlich einzuhalten sei. „Hiervon besteht eine Ausnahme nur für fest zugeteilte Sitzplätze, wenn die Raumgröße eine andere Anordnung der Sitzplätze nicht zulässt“, heißt es in der Stellungnahme.

Ferner bestehe die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch an Sitz- und Stehplätzen. Die Maske könne „vorübergehend abgelegt werden für Redebeiträge unter Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern zu anderen Personen zu allen Seiten“. Auch seien Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen sowie die Regeln zur Rückverfolgbarkeit einzuhalten.

Darüber hinausgehende Corona-Schutzmaßnahmen im Einzelfall könnten auf kommunaler Ebene ergriffen werden, „wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist“. Zu dem AfD-Parteitag am 28. und 29. November in der Messe Kalkar werden 600 Delegierte erwartet. Die AfD kündigte im Vorfeld an, sie wolle ihren Bundesparteitag notfalls gerichtlich durchsetzen. (afp)



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