NRW-Landesregierung: Bund soll Erdogans-Werbeauftritt für Todesstrafe verhindern

"Die Freiheit der Meinungsäußerung hier darf nicht missbraucht werden, um für eine Verfassungsänderung in der Türkei zu werben, mit der Grundrechte eingeschränkt und die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollen. Wir müssen verhindern, dass innertürkische Konflikte bei uns ausgetragen werden," so NRW-Innenminister Jäger.
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Pro-Erdogan Demonstrantin in DeutschlandFoto: SASCHA SCHUERMANN/AFP/Getty Images
Epoch Times23. Februar 2017

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Auftritt des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan in NRW zu verhindern.

„Es ist Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass solche Auftritte weder in NRW noch irgendwo anders in Deutschland stattfinden“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagsausgabe). „Die Freiheit der Meinungsäußerung hier darf nicht missbraucht werden, um für eine Verfassungsänderung in der Türkei zu werben, mit der Grundrechte eingeschränkt und die Todesstrafe wieder eingeführt werden sollen. Wir müssen verhindern, dass innertürkische Konflikte bei uns ausgetragen werden.“

Sven Lehmann, Landesvorsitzender der Grünen in NRW, erklärte: „Erdogan spaltet die Türkei und kassiert nach und nach grundlegende Freiheitsrechte. Auch sind die Bespitzelungsvorwürfe gegen Lehrer in NRW nicht glaubwürdig ausgeräumt. Die Bundesregierung muss deutlich machen, dass wir hier keine antidemokratischen Werbeveranstaltungen wollen.“

Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, bezeichnete es in seiner Gastkolumne für die Zeitung als Pflicht der Bundeskanzlerin, „einen Auftritt Erdogans in Deutschland durch unmissverständliche Verbalnoten an die Adresse der türkischen Staatsführung zu unterbinden“. Es gehe dabei „nicht um eine versammlungsrechtliche, sondern um eine politische Bewertung“. (dts)



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