NSU-Prozess: Keine Ermittlungen gegen Verteidiger von Beate Z.
Die Staatsanwaltschaft München will nach der Strafanzeige von Beate Z. gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger kein Ermittlungsverfahren einleiten. Das Verhalten der Rechtsanwälte erfülle keinen Straftatbestand, teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit. Z. hatte ihren Verteidigern vorgeworfen, ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit dem Vorsitzenden Richter des betreffenden Strafsenats verletzt zu haben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten agierten.
(dts Nachrichtenagentur)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Rekorde, die keine sind
Immer mehr Erneuerbare, aber kaum mehr Strom
Corona-Aufarbeitung in den USA
Wegen gefährlicher Experimente in Wuhan: US-Justiz soll gegen EcoHealth-Chef ermitteln
BRICS-Getreidebörse
Russlands nächster Schachzug gegen den Dollar und die westliche Handelsmacht
Peking hat ein klares Ziel
Chinas Strategie zur Zerschlagung der europäischen Industrie
Schriftstellerin Maren Wurster
Die Odyssee einer Ungeimpften – Bekenntnisse vom Rand des Nervenzusammenbruchs
Kein CO₂ ist auch keine Lösung
Energiewende steht und fällt mit Kohlenstoff – ein völlig neuer Lösungsansatz
„Freies Palästina“ vs. „Freie Palästinenser“
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion