Ohne die Union geht nichts im Bundesrat

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Deutschlandfahne und CDU-Fahne. Symbolbild.Foto: iSTock
Epoch Times18. November 2021

Das neue Infektionsschutzgesetz kommt nur mit Zustimmung des Bundesrats zustande. Weil die Ampel-Parteien aber weit von einer Mehrheit in der Länderkammer entfernt sind, werden auch Stimmen aus den zehn Ländern mit Regierungsbeteiligung der Union benötigt. Da die Union Nachbesserungsbedarf sieht, ist aber offen, ob die Regelung am Freitag in der Länderkammer eine Mehrheit findet.

Der Bundesrat verfügt über 69 Sitze, für die Mehrheit erforderlich sind also 35. Die Länder, in denen ausschließlich Ampel-Parteien regieren, bringen es gerade mal auf sieben Stimmen: Es sind das rot-grüne Hamburg und das von einer Ampel-Koalition regierte Rheinland-Pfalz.

Selbst wenn die vier Länder, in denen SPD und Grüne mit der Linken regieren, beim Infektionsschutzgesetz mitziehen, werden erst 21 Stimmen erreicht. Es fehlen also immer noch 14 Stimmen, die aus Ländern mit Unions-Beteiligung kommen müssen. Dafür werden mindestens drei Bundesländer benötigt.

So kann es nach dem Scheitern im Bundesrat weitergehen

Sollte das Gesetz am Freitag im Bundesrat tatsächlich keine Mehrheit finden, gibt es mehrere Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen: Bundesrat, Bundesregierung oder Bundestag können den Vermittlungsausschuss anrufen, der dann nach einer Einigung sucht.

Kommt diese zustande, müssen erneut Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ein Problem dabei: Der Vermittlungsausschuss hat sich nach der Bundestagswahl noch nicht wieder neu konstituiert.

Parallel würde das bisherige Infektionsschutzgesetz zunächst weiter gelten. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Zum einen könnte der Bundestag per Beschluss die epidemische Lage von nationaler Tragweite um weitere drei Monate beschließen – dann bliebe alles bei der bisherigen Situation. Die von den Ampel-Parteien zusätzlich vorgesehenen Bestimmungen zu 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln kämen aber vorerst nicht.

Aber auch wenn die epidemische Lage nicht verlängert wird, könnten die Länder in der Pandemie weiter handeln. Denn auch im geltenden Infektionsschutzgesetz ist eine Öffnungsklausel enthalten, die den Ländern Möglichkeiten an die Hand gibt. Sie können weiterhin Maßnahmen erlassen, allerdings müssen die Landesparlamente dies ausdrücklich beschließen.

Ampel-Parteien ihr Vorhaben

Die Ampel-Parteien verteidigten das Vorhaben im Bundestag gegen die Kritik aus der Union. Die Neuregelung schaffe einen rechtssicheren Rahmen für weitere Maßnahmen wie etwa 2G-Plus, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar.

„Die Länder haben mit dem vorgelegten Gesetzentwurf mehr Möglichkeiten des effizienten Handelns als bei der aktuell noch gültigen Rechtslage“. Mit der Öffnungsklausel werde es den Ländern ermöglicht, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, das neue Maßnahmenpaket sei „deutlich mehr, als wir bisher hatten“. Sie verwies unter anderem auf die geplante Homeoffice-Pflicht und 3G-Regelungen am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr.

FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann betonte, mit dem Ende der epidemischen Notlage sei ausdrücklich nicht die Botschaft verbunden, die Pandemie sei vorbei.

Unions-Fraktionsvize Stephan Stracke (CSU) warf SPD, FDP und Grünen hingegen vor, ihr Gesetz werde „der Dramatik der Lage“ nicht gerecht: „Sie verkürzen den Maßnahmenkatalog der Länder.“ Es sei ein Fehler, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht zu verlängern.

Auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übte Kritik. im Zweifel sei das von den Ampel-Parteien vorgelegte Gesetz aber besser, „als wenn gar keine Regelung gilt“. (afp/dl)



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