Prozess gegen Pegida-Gründer Bachmann wird nicht komplett neu aufgerollt

Das Amtsgericht hatte Bachmann im Mai zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Dagegen legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung ein.
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Bachmann lebt derzeit auf Teneriffa.Foto: Arno Burgi/dpa
Epoch Times10. November 2016

Der Dresdener Prozess gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung wird in der zweiten Instanz nicht komplett neu aufgerollt. Vielmehr wird in der Berufungsverhandlung am 30. November nur über das Strafmaß entschieden, wie das Landgericht Dresden am Donnerstag mitteilte.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten demnach gegenüber dem Gericht, ihre Berufungen auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Dies bedeutet, dass eine erneute Beweisaufnahme nicht erforderlich ist und das Berufungsgericht lediglich über die Strafe neu entscheiden muss. Dafür dürfte ein Hauptverhandlungstag ausreichend sein – ein weiterer, ursprünglich für den 23. November anberaumter Verhandlungstag wurde daher gestrichen.

Das Amtsgericht hatte Bachmann im Mai zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Dagegen legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung ein. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Bachmann im September 2014 auf Facebook Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft hatte.

Damit habe er die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen und zum Hass gegen sie aufgestachelt, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Die Anklage hatte in dem ersten Prozess sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung beantragte hingegen Freispruch. (afp)

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