Prozess um Teufelsaustreibung beginnt in Frankfurt a. M.
Unter den Angeklagten ist der Sohn der getöteten 41-Jährigen. Weil der 16-Jährige und sein 15 Jahre alter Cousin noch nicht volljährig sind, wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt. Diese kann die Öffentlichkeit zum Schutz der Jugendlichen auch zwischenzeitig ausschließen.
Angeklagt sind außerdem eine Cousine des Opfers, deren älterer Sohn und deren Tochter. Die Familie soll sich im Dezember 2015 zu der tödlichen Teufelsaustreibung entschieden haben, nachdem die 41-jährige begonnen hatte, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen. Die Staatsanwaltschaft geht von dem Mordmerkmal der Grausamkeit aus. Die Angeklagten sollen Christen sein – mit schamanistischen Einflüssen. Schamanistische Priester opfern bei ihren Riten den Geistern und rufen sie an, auf die Geschicke der Menschen einzuwirken.
(dpa)
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