Prozess: Verbotene Exporte russischer Chemie- und Atomwaffenprogramme

Gerichtsakten im Saal des Oberlandesgerichts Dresden: Der Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe des Dresdner Residenzschlosses hat im Januar begonnen.
Gerichtsakten im Saal des Oberlandesgerichts Dresden.Foto: Jens Schlueter/AFP Pool/dpa
Epoch Times17. Mai 2022

Vor dem Dresdner Oberlandesgericht beginnt am kommenden Dienstag ein Prozess gegen einen deutschen Geschäftsmann wegen der Ausfuhr von Rüstungsgütern für russische Chemie- und Atomwaffenprogramme.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der Geschäftsführer einer sächsischen Firma dabei mit einem von einem russischen Geheimdienst betriebenen Tarnfirmennetz zusammengearbeitet haben. Ihm werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, er befindet sich seit Mai vergangenen Jahres in Haft.

Güter für russische Tarnunternehmen

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft geht es um nicht genehmigte Ausfuhren von militärisch nutzbaren Werkzeugmaschinen sowie den Verkauf von Elektronikausrüstung in den Jahren 2017 bis 2020. Der Beschuldigte soll die Güter demnach unter anderem in Asien gekauft und an russische Tarnunternehmen geliefert haben. Die Elektronik ging letztlich an ein russisches Institut, das den Ermittlern zufolge „Erzeugnisse im Kernwaffenbereich“ entwickelt und produziert. Es ist deshalb bereits seit 2014 mit einem internationalen Embargo belegt.

Auch Lieferungen der sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Maschinen waren demnach für russische Spezialunternehmen bestimmt, die an Programmen für atomare, chemische und biologische Waffen oder an der dazugehörigen Raketentechnologie arbeiten. Ein derartiger Export wäre nur mit einer Erlaubnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erlaubt gewesen. Laut Bundesanwaltschaft lag diese nicht vor, das Amt warnte den Mann sogar. Daraufhin soll er unverfängliche Tarnempfänger gewählt haben.

Dem Beschuldigten wird in dem Staatsschutzverfahren von der Anklage ein „Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch den Versuch der Förderung der Herstellung chemischer Waffen vorgeworfen“. Zudem geht es um gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und einen Verstoß gegen ein Verkaufsverbot für Güter im Auftrag eines ausländischen Geheimdiensts.

Der Angeklagte wurde am 18. Mai 2021 bei einer Razzia des Zolls in Leipzig festgenommen und sitzt seither in Haft. Nach früheren Angaben wurden damals dort auch seine Büroräume und seine Wohnanschrift durchsucht. Für den Prozess wurden Termine bis Mitte Juli angesetzt. (afp/mf)



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