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„Prüffall“ – AfD kündigt Eilantrag und Strafanzeige an

Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD wurde an Journalisten weitergereicht. Die AfD hat vom Inhalt jedoch keine Kenntnis. Daher wolle die Partei auch eine Strafanzeige stellen.

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Der Bundesvorstand der AfD beschloss auf dem heutigen Landesparteitag in Schwerin einen Eilantrag zu stellen.

Foto: Ronny Hartmann/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Die AfD nimmt die Einstufung als „Prüffall“ durch den Verfassungsschutz nicht stillschweigend hin. Der Bundesvorstand der AfD will sich dagegen wehren und Strafanzeige stellen, so die Welt.  Das als Verschlusssache eingestufte Gutachten wäre an Journalisten weitergegeben worden.
Der Bundesvorstand der AfD habe beschlossen, gegen die Einstufung der Partei als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Eilantrag bei Gericht zu stellen, gab der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Leif-Erik Holm, am Samstag bei dem Landesparteitag in Mecklenburg-Vorpommern nach Informationen der Welt an.
Der Inhalt des Gutachtens wäre der Partei nicht bekannt, während Journalisten dieses als Verschlusssache eingestufte Gutachten erhalten hätten. Daher wolle die Partei auch eine Strafanzeige stellen.
Weiterhin kündigte der Bundesvorstand an, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den neuen BfV-Chef, Thomas Haldenwang, einzureichen, sagte Holm. Die Einstufung der AfD als „Prüffall“ hänge mit der neuen Leitung des Inlandsnachrichtendienstes zusammen, so Holm gegenüber der Welt.
(sa)

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