Reform der Grundsteuer erwartet

Die Uhr tickt, es geht um viel Geld. Bis Ende 2019 muss die Politik eine Reform der wichtigen Grundsteuer beschließen. Die Fronten aber sind verhärtet.
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Favorisiert das Konzept des wertabhängigen Modells: Bundesfinanzminister Olaf Scholz.Foto:  Carsten Koall/Archiv/dpa
Epoch Times14. Januar 2019

Bei einem Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern zur Reform der Grundsteuer werden heute schwierige Verhandlungen erwartet.

Die Lage sei vollkommen festgefahren, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur zuvor aus Teilnehmerkreisen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will am Nachmittag in Berlin mit seinen Länderkollegen zusammenkommen. Es gehe darum, den „gordischen Knoten“ zu durchschlagen, die Verhandlungen könnten lange dauern, hieß es in den Teilnehmerkreisen. Auf dem Tisch liegen zwei Modelle. Es sei völlig unklar, ob es heute eine Einigung gebe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen bei der Berechnung eine Reform der Grundsteuer verlangt. Diese soll bis Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein. Die Kommunen nehmen bundesweit mit dieser Steuer rund 14 Milliarden Euro ein.

Der von Scholz favorisierte Vorschlag sieht vor, dass künftig die Grundsteuer individuell berechnet und dabei der Wert des Grundstücks, der Gebäude und die Nettokaltmiete berücksichtigt wird. Dieses Konzept wird als wertabhängiges Modell bezeichnet.

Dabei droht aber eine Mehrbelastung für Mieter in gefragten Gegenden. Allerdings können Städte und Gemeinden über den von ihnen individuell festzulegenden Hebesatz dafür sorgen, dass die Mieten durch die Grundsteuer-Reform nicht über Gebühr steigen werden. Der Hebesatz ist quasi das Steuerungsinstrument, er ist zum Beispiel besonders hoch in mehreren Ruhrgebietsstädten, die knapp bei Kasse sind.

Nach ersten Berechnungen zu möglichen Effekten der Grundsteuerreform kam es einem Beschluss der SPD-Fraktionschefs in Bund und Ländern, der die Umlage der Grundsteuer auf Mieter komplett stoppen will. Dagegen sollen Immobilienbesitzer und Vermieter stärker zur Kasse gebeten werden.

Die Reform der Grundsteuer sorgt aber für Konflikte in der schwarz-roten Koalition. Die Unionsfraktion im Bundestag lehnt die Pläne von Scholz ab. Vize-Fraktionschef Andreas Jung hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt, im Koalitionsvertrag habe man eine Wohnungsbau-Initiative und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums vereinbart. „Diesen Zielen muss sich auch die Neuregelung der Grundsteuer unterordnen“, sagte Jung. „Bei der ersten Gelegenheit mit neuen Belastungen Hemmschuhe schustern – das machen wir nicht mit.“ Scholz müsse zeitnah einen neuen Vorschlag vorlegen. Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup, tat die „brüske Ablehnung“ des Scholz-Modells in der „FAZ“ als „Klientelpolitik“ ab.

Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) zum Beispiel hatte die Pläne von Scholz scharf kritisiert. Sie würden Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und vor allem mehr Bürokratie bedeuten. Bayern, aber auch andere unionsgeführte Länder wollen ein Flächenmodell. Dieses sieht eine Berechnung nach der Wohn- und Grundstücksfläche vor.

Aus Sicht von Kritikern aber ist das Modell ungerecht. So kritisierte die SPD-Bundestagsfraktion Anfang Januar, das Flächenmodell hätte zur Folge, dass ein „Luxusappartement am Berliner Gendarmenmarkt künftig genauso niedrig besteuert würde, wie eine gleich große Doppelhaushälfte in Berlin-Marzahn“.

Der Bund der Steuerzahler warnte mit Blick auf die Pläne von Scholz vor einer Vermögensteuer durch die Hintertür. „Die Grundsteuer darf am Ende keine verkappte Vermögensbesteuerung sein“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der dpa. „Wenn ich eine alte Wohnung in Kreuzberg habe, dann wird sie heutzutage um das 4- oder 5-fache mehr wert sein als vor 10 oder 20 Jahren“, sagte Holznagel. „Der Besitzer oder der Mieter ist der gleiche geblieben, ohne dass ihm diese Wertsteigerung zum Leben zur Verfügung steht. Es wäre falsch, ihn mit einer höheren Grundsteuer zu belegen.“

Nur das Flächenmodell sei ein Garant dafür, dass die Grundsteuer weiterhin verfassungsfest erhoben werden könne und das Geld den Kommunen auch zur Verfügung stehe. „Die Fläche ist ein einfaches Maß dafür, auf welcher Basis man die Grundsteuer berechnet.“ Das Flächenmodell sei zudem einfach. „Es ist auch ein Wert an sich, wenn die Bürger ihre Grundsteuerbelastung selbst ausrechnen können.“

Der Städte- und Gemeindebund appellierte an die Finanzminister, sich rasch zu verständigen. Es sei bestürzend, dass trotz der immer knapper werdenden Zeit der seit mehr als 20 Jahren andauernde Streit um ein neues Konzept munter fortgesetzt werde, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. (dpa)



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