Abschaffung der Störerhaftung – Offene Hotspots auch in Deutschland möglich

Abschaffung der Störerhaftung: Künftig entfällt die pauschale Haftung der Anbieter eines privaten WLAN-Netzes. Durch diese Störerhaftung haftete bisher der Anbieter eines frei zugänglichen WLANs für Straftaten, die unbekannte Dritte in seinem Netzwerk begehen. Erste Folge: Unitymedia will die Router ihrer Kunden als Offene WLAN-Hotspots nutzbar machen.
Titelbild
Bislang mussten die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern - etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen - haften.Foto: Armin Weigel/dpa
Epoch Times11. Mai 2016

Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz haben Union und SPD den Weg für offene private WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht. Die Koalitionsparteien einigten sich am Morgen auf die Abschaffung der Störerhaftung.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute einen Durchbruch beim Thema WLAN erzielen konnten“, sagte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil der Deutschen Presse-Agentur. „Damit setzen wir eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um. Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei.“

Bislang mussten die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern – etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen – haften. Künftig genießen auch private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurant-Besitzer das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern.

Die Koalitionsparteien einigten sich auch darauf, den offenen WLAN-Zugriff ohne eine technische Hürde wie eine Zugangsverschlüsselung oder eine Vorschaltseite zu ermöglichen.

Kunden-WLANs als offene Router nutzen: Unitymedia

Nach Angaben vom Focus will Unitymedia seine Kunden dazu bringen, ihre Router als Hotspot für alle anderen Unity-Media-Kunden zu öffnen und zur Verfügung zu stellen.

Verbraucherschützer sind besorgt, denn die Kunden werden über die Freischaltung ihres Routers lediglich informiert, sie müssen nicht zustimmen oder etwas einschalten, sondern werden automatisch zum WLAN-Betreiber für andere.

„Zudem birgt ein Zugang immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Daten der Verbraucher. Der Wifi-Zugang darf auch nicht zu Lasten der vereinbarten vertraglichen Leistungen wie der Bandbreite der DSL-Leitung gehen“, so Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Unitymedia verteidigte das Vorgehen, denn weder die Privatsphäre des Kunden noch die DSL-Geschwindigkeit würden durch die Freischaltung gefährdet. Weiterhin kommt Unitymedia für Schäden auf, "falls fremde Nutzer Schindluder mit der WLAN-Verbindung treiben", schreibt der Focus.

Wer seinen Router nicht zur Verfügung stellen will, kann Einspruch einlegen – er kann dann aber die Router anderer Unitymedia-Kunden nicht mitnutzen. (dpa/ks)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion