Reporter ohne Grenzen für die Kontrolle der Geheimdienste

Titelbild
Wer schützt wen? 10. Mai 2013 in Kundus, AfghanistanFoto: KAY NIETFELD/AFP/Getty Images
Von 7. Mai 2015

Während in Frankreich gerade ein Gesetz, wie Bloomberg schreibt, eine Art „Patriot Act a la Francaise“, die Nationalversammlung mit großer Mehrheit passiert hat, mit dem die bürgerlichen Rechte dramatisch eingeschränkt werden, erhalten dort die Geheimdienste umfassende Rechte zur der Kontrolle der Bürger. Gerichtliche Beschlüsse zur Überwachung sind kaum noch nötig und die Deutschen Wirtschafts Nachrichten titeln: Das Ende der Freiheit: Der Polizei-Staat kehrt nach Europa zurück.

Zur selben Zeit erklärt der BND in Deutschland, die Internet-Überwachung mit der NASA sei vorerst gestoppt. Die Bundesregierung schränke die Kooperation mit der NSA ein. Laut Kanzleramt leitet der Bundesnachrichtendienst derzeit keine Daten aus der Internetüberwachung in die USA weiter. Zu beachten ist „vorerst“ und „derzeit“ – wie lange kann man sich darauf verlassen?

„Reporter ohne Grenzen“ schlägt heute Alarm über die erst jetzt bekannt gewordenen Überlegungen im Verteidigungsministerium, gegen kritische Journalisten vorzugehen – und das mit Hilfe des eigenen Militärischen Abschirmdienstes (MAD).

„Offensichtlich gibt es in Teilen des Verteidigungsministeriums kein Bewusstsein für die Bedeutung der Medien als legitime Instanz öffentlicher Kontrolle über das Handeln der Regierung“, sagte Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen. „Dieser unerhörte Vorgang zeigt ein weiteres Mal, dass die Geheimdienste mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle brauchen, damit Regierungsstellen sie nicht nach Belieben für fragwürdige Ziele einspannen können.“

Was 2013 geplant und zwar nicht durchgeführt wurde, aber jetzt durch Medienberichte ans Licht kam, sind die Bemühungen des Waffenherstellers Heckler & Koch, führende Ministerialbeamte in der  Ministeriumsabteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung dafür zu gewinnen, wegen der „negativen und in Teilen falschen Medienberichterstattung“ über das Bundeswehr-Standardgewehr G36 den MAD einzuschalten.

ROG schreibt dazu: „Der Waffenhersteller und die Ministerialbeamten wollten laut Spiegel Online den MAD dazu bewegen, die Quellen für eine Reihe kritischer Berichte über das Gewehr zu finden und auch die Journalisten auszuspähen. Eine Vorlage, die im März 2014 auch vom Büro der Verteidigungsministerin zur Kenntnis genommen wurde, bezeichnete demnach Artikel von Spiegel, Spiegel Online, Stern, der tageszeitung und der Wochenzeitung Die Zeit als „unwahre Medienkampagne“, die nur der MAD stoppen könne. Der MAD-Präsident lehnte den Berichten zufolge das Ansinnen ab, weil seine Behörde dafür nicht zuständig sei.“

Schon längst: Vorschläge für bessere Geheimdienst-Aufsicht

Reporter ohne Grenzen „sieht sich durch diese neuen Enthüllungen in der Forderung nach einer umfassenden Kontrolle über die deutschen Geheimdienste bestätigt. Die Organisation hat im März (19.03.2015) – ein Jahr nach der Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags – zusammen mit dem Privacy Project, der Humanistischen Union, dem Rechtsanwalt Niko Härting, der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation sowie dem Whistleblower-Netzwerk schon konkrete Vorschläge für eine bessere Aufsicht über die Dienste vorgelegt.“

Einige der Kernforderungen von ROG lauten:

"Der Bundestag muss das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) finanziell und personell so ausstatten, dass es die Kontrolle der Nachrichtendienste auch tatsächlich gewährleisten kann. Dem PKGr ist gesetzlich ein direkter Zugriff auf alle Vorgänge in und Zeugen aus den Diensten einzuräumen. Alle Mitarbeiter der Dienste müssen dem Gremium stets für eine vollständige Auskunft über ihre Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Die Unterzeichner schlagen die Einrichtung eines Geheimdienstbeauftragten des Bundestages vor, der das PKGr in seiner Arbeit unterstützt.

Aufgrund der fehlenden öffentlichen Kontrolle ist es im Bereich der Nachrichtendienste besonders wichtig, einen funktionierenden Mechanismus für Whistleblower einzurichten. Insbesondere ist die Möglichkeit einzuräumen, dass sich Mitarbeiter der Geheimdienste ohne Einhaltung des Dienstweges jederzeit uneingeschränkt an die parlamentarischen Kontrollgremien sowie die Datenschutzaufsicht wenden dürfen.

Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch für die Nachrichtendienste gelten, damit abgelehnte Auskunftsbegehren von Gerichten überprüft werden können.</li><li>Das Bundesdatenschutzgesetz muss auch im Bereich der Nachrichtendienste für alle Datensammlungen uneingeschränkt angewendet werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragten ist – wie das Gesetz es vorsieht – uneingeschränkter Zugang zu gewähren. Datensammlungen dürfen nicht ohne Genehmigung der Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben werden."

FAZIT:

Es ist an der Politik, zu reagieren, damit „der Staat“ nicht wegen einiger zweifellos gefährlicher potenzieller Täter gleichzeitig gegen die Masse der unverdächtigen und unbescholtenen Bürger vorgeht, sondern diese beschützt. Die Aufgabe der Medien ist es, dieses täglich (le jour im Journalisten ist der Tag), und kritisch im Auge zu behalten und wenn nötig zu berichten. Punkt! 



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