Richterbund: Wendt „endgültig im postfaktischen Bereich“ angekommen

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Rainer WendtFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. November 2016

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, sieht die heftige Kritik von Rainer Wendt an der Justiz als Anzeichen dafür, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft „endgültig im postfaktischen Bereich“ angekommen sei. Was Wendt über die Justiz, über die Richter und Staatsanwälte sage, sei „grob böswillig“ und habe einen „ehrabschneidenden Beiklang“, sagte Rebehn der „Westdeutschen Zeitung“. Wendt hatte zuvor die deutschen Gerichte scharf angegriffen: „Die Justiz ist sich ihres Schutzauftrags nicht bewusst“, sagte er.

Die Polizei fühle sich von ihr allein gelassen. Im Fall des Gewalttäters von Hameln werde „sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird“. Rebehn erwiderte in der „Westdeutschen Zeitung“, die Justiz entscheide selbstverständlich objektiv, wobei alle be- und entlastenden Aspekte eines Falles zu berücksichtigen seien. „Was die Justiz macht, richtet sich nach dem Strafgesetzbuch und nach der Strafprozessordnung, nicht nach dem Bauchgefühl von Herrn Wendt“, so Rebehn. Der Polizeigewerkschafter übe sich in plumpem Populismus und gebe damit „den Donald Trump der deutschen Innenpolitik.“ Tatsache sei, so Rebehn, dass die Justiz keinesfalls einen Laisser-Faire-Kurs gegenüber Straftätern fahre. Das Verhältnis der von Richtern ausgesprochenen Freiheitsstrafen zu Geldstrafen sei in den vergangenen 30 Jahren in etwa gleich geblieben. Und bei Körperverletzungsdelikten komme es in zwei Drittel aller Fälle zu Freiheitsstrafen. Rebehn kritisiert auch die häufig nach spektakulären Straftaten von Politikern ausgesprochene Floskel, man werde „mit aller Härte des Gesetzes auf die Tat reagieren“. Wer so etwas sage, müsse die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte auch personell in die Lage versetzen, das in der Praxis effektiv umzusetzen. Insbesondere, um zu schnelleren Verfahren zu kommen und die Strafe der Tat auf dem Fuß folgen zu lassen. (dts)



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