Schöffe in Prozess um Loveparade-Katastrophe wegen Befangenheit abgelehnt

Bei der Duisburger Loveparade 2010 seinen nur "Dilettanten am Werk gewesen" – das habe zum Unglück geführt. Dies sagte einer der beiden Hauptschöffen damals zu einer Zeitung. Es gebe eine Besorgnis der Befangenheit, meinte heute das Landgericht Duisburg und lehnte ihn als Schöffen für den Prozess um die Loveparade-Katastrophe ab.
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Gedenkstätte für das Loveparade-Unglück in Duisburg. 24. Juli 2015.Foto: Sascha Steinbach/Getty Images
Epoch Times8. September 2017

Am 8. Dezember startet der Mammutprozess um die Loveparade-Katastrophe vor dem Landgericht Duisburg. Einer der beiden Hauptschöffen im bevorstehenden Prozess wurde nun abgelehnt. Die sechste große Strafkammer begründete dies mit der Besorgnis der Befangenheit, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.

Der Schöffe hatte sich nach dem Unglück einer Zeitung gegenüber zu den aus seiner Sicht Verantwortlichen geäußert und unter anderem gesagt, es seien nur „Dilettanten am Werk gewesen“ – und es müssten „Köpfe rollen“.

Die Äußerungen sind nach Auffassung des Gerichts geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schöffen zu rechtfertigen. Die Formulierungen ließen befürchten, dass der Schöffe eine innere Haltung eingenommen habe, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter und kann unter denselben Voraussetzungen wie ein hauptberuflicher Richter abgelehnt werden.

Bei der Duisburger Loveparade waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte weitere verletzt worden. Der Strafprozess um das Unglück beginnt am 8. Dezember.

Vor der Duisburger Strafkammer müssen sich insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. (afp)

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