Seehofer verbietet Motorrad-Gang „Bandidos“ wegen krimineller Machenschaften

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"Bandidos Germany" steht auf dem Rücken von Westen, die Mitglieder des Motorradclubs «Bandidos» tragen.Foto: Marius Becker/dpa/dpa
Epoch Times12. Juli 2021

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den Verein „Bandidos MC Federation West Central“ wegen krimineller Machenschaften verboten. Das gesamte Vermögen der Vereinigung werde beschlagnahmt und eingezogen, teilte das Ministerium am Montag mit. Kennzeichen der Gruppe dürften „weder verbreitet noch veröffentlicht oder in einer Versammlung verwendet werden“, erklärte das Ministerium weiter. Es untersagte zudem, Ersatzorganisationen zu bilden.

Bereits Anfang des Monats war die Polizei auf Seehofers Anweisung mit fast 1.800 Beamten in fünf Bundesländern gegen die Rockervereinigung vorgegangen. Sie durchsuchten mehr als 100 Objekte und stellten dabei Waffen, Munition und „größere Mengen Bargeld“ sicher, wie das Ministerium damals mitteilte.

Seehofer: Verein strebt „einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs“ an

Seehofer hatte die Razzien wegen des „dringenden Verdachts“ auf Straftaten angeordnet. Der Verein strebe „einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen an und setzt entsprechende Ansprüche auch mit Gewalt durch“, erklärte das Ministerium damals. Schwerpunkt der Razzien war Nordrhein-Westfalen, Durchsuchungen fanden aber auch in Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen statt.

Die Gruppierung wurde laut Innenministerium 1966 in Houston in den USA gegründet. In Deutschland sei sie seit 1999 vertreten. Als sogenannter „Weltclub“ habe sie heute Ableger in vielen Ländern. Offizieller Zweck des „Bandidos MC Federation West Central“ sei die Förderung des gemeinsamen Motorradfahrens und Veranstaltung von Events. Sie sind aber auch in bestimmten legalen Geschäftsbereichen wie dem Sicherheitsgewerbe, im Rotlichtbereich und mit Tattooshops aktiv. Der Club der „Bandidos“ soll weltweit nach den „Hells Angels“ der zweitgrößte Motorradclub sein.

Bezüge zur Organisierten Kriminalität

Laut Bundeskriminalamt (BKA) werden in Deutschland immer mehr Ermittlungsverfahren gegen Rockergruppierungen sowie gegen Angehörige von Rockergruppierungen geführt, in denen festgestellt wird, dass kriminelle Rockergruppierungen auch mit anderen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Gewaltkriminalität sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Waffengesetz (WaffG).

Dabei liegt der Großteil der von Angehörigen von Rockervereinigungen begangenen Straftaten im Bereich der Rohheitsdelikte (gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, räuberische Erpressung, Erpressung, Bedrohung). Hintergrund dieser Straftaten sind häufig traditionelle Feindschaften zwischen den Clubs, heißt es seitens des BKA.

Niedrige Schwelle zum Einsatz von massiver Gewalt und zu Tötungsdelikten

Die Schwelle zum Einsatz von teilweise massiver Gewalt bis hin zur Begehung von Tötungsdelikten ist niedrig. Auch vor dem Gebrauch von Stich- und Schusswaffen – unter Inkaufnahme von Verletzungen unbeteiligter Dritter – wird nicht zurückgeschreckt. Im Verlauf von Konflikten zwischen zwei Gruppierungen kann sich die Gewalt rasch aufschaukeln und bis hin zu vorsätzlichen Tötungen führen, berichtet das Bundeskriminalamt. (afp/er)



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