Sozialgericht urteilt: Zählt das Elterngeld als Einkommen?

Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes lehnte die Familienkasse die Zahlung ab Anfang 2011 aber ab, weil geregelt wurde, dass das Elterngeld angerechnet werden muss.
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Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes lehnte die Familienkasse die Zahlung des Kinderzuschlags ab.Foto: Fabian Fuchs/dpa
Epoch Times26. Juli 2016
Das Bundessozialgericht entscheidet heute, ob bei der Berechnung des Kinderzuschlags für Hartz-IV-Empfänger das Elterngeld als Einkommen zählt.

Im Fall einer Familie mit drei Kindern hatten das Sozialgericht Osnabrück und das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen zuvor geurteilt, dass es keinen Anspruch auf Kinderzuschlag gebe, weil mit der Zahlung von Elterngeld keine Bedürftigkeit mehr bestehe.

Die Familie hatte bis Ende 2010 den Kinderzuschlag erhalten. Nach einer Novelle des Elterngeldgesetzes lehnte die Familienkasse die Zahlung ab Anfang 2011 aber ab, weil geregelt wurde, dass das Elterngeld angerechnet werden muss.

Die Familie argumentiert, das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro sei keine Entgeltersatzleistung, sondern diene der Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsleistung. (Az: B 4 KG 2/14 R)

(dpa)

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