SPD-Fraktion stellt Bedingungen für automatisierte Fahrsysteme

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StraßenverkehrFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times26. August 2016

Die SPD knüpft den Einsatz automatisierter Fahrsysteme an Bedingungen. „Da in Deutschland jährlich leider immer noch 3.500 Verkehrstote zu beklagen sind, ist die Verkehrssicherheit für die SPD ein zentraler Aspekt auch in Zeiten der Digitalisierung“, sagte Johannes Fechner, rechts- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem „Handelsblatt“. Es müsse daher noch „sehr detailliert geprüft werden, was Assistenzsysteme leisten können, wie zuverlässig sie sind und was das für die Haftung des Fahrers, des Halters und des Herstellers bedeutet“, fügte er mit Blick auf einen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hinzu.

Der Entwurf befinde sich derzeit „in der internen Abstimmung und wird nach der Sommerpause vorgelegt“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Fechner betonte, wenn der Autofahrer das Lenkrad loslasse und die Technik übernehme, müsse „klar geregelt“ sein, für was der Fahrer verantwortlich sei. „Angesichts der derzeit noch beschränkten Fähigkeiten der Technik muss der Fahrer immer in der Lage sein, in kritischen Situationen rechtzeitig die Steuerung des Autos wieder zu übernehmen“, betonte der SPD-Politiker. Ob tatsächlich Änderungsbedarf im „bewährten Haftungssystem“ des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besteht, werde derzeit intensiv geprüft. „Gerichte werden allerdings auch zukünftig im Einzelfall prüfen, ob Unfallbeteiligte Sorgfaltspflichten verletzt haben“, so Fechner. Kritisch sieht der SPD-Politiker die Aufzeichnung von Fahrtdaten in einer sogenannten Blackbox, wie im Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgesehen. „Was den Datenschutz angeht, müssen wir verhindern, dass Bewegungsprofile von Personen ohne deren Einwilligung erstellt werden können“, sagte Fechner. „Personenbezogene Daten dürfen deshalb nur mit Zustimmung der Fahrer weitergegeben werden.“ Er teile daher die Einschätzung des Verkehrsgerichtstags, dass Verbraucher umfassend aufgeklärt werden müssen, welche Daten erhoben werden und wer diese Daten erhalten soll. „Der Verbraucher muss über seine personenbezogenen Daten die Hoheit behalten. Nur so lässt sich die Gefahr des Datenmissbrauchs verhindern“, so Fechner.

(dts Nachrichtenagentur)



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