Staatsrechtler Kingreen übt scharfe Kritik an 2G-Option im Einzelhandel

Kommt die 2G-Regelung demnächst auch für Lebensmittelgeschäfte? Für Professor Thorsten Kingreen ist dies undenkbar. Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, dürfe der Zugang zu lebensnotwendigen Einrichtungen nicht versperrt werden, findet er.
Von 19. Oktober 2021

Der Druck auf Ungeimpfte steigt weiter. War bislang nur von 2G-Regelungen in Gastronomie, auf Veranstaltungen und ähnlichen die Rede, gibt es nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die 2G-Option für den hessischen Einzelhandel. Auch in Niedersachsen können sich Einzelunternehmen sowie Supermärkte für die 2G-Regel entscheiden, teilte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Hannover mit.

Der Staatsrechtler Professor Thorsten Kingreen kritisiert die Reaktion auf die gerichtliche Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hatte nur über einen Einzelfall entschieden. „Aus der Entscheidung folgt aber nicht, dass man dem ganzen Einzelhandel 2G erlauben muss – genau das hat das Land Hessen aber nun gemacht.“ Nach seiner Auffassung darf die 2G-Regel nicht dazu führen, dass Menschen der Zugang zu lebensnotwendigen Einrichtungen versperrt wird. Insoweit müsse es für Geschäfte des täglichen Lebens wie Super- und Baumärkte Ausnahmen geben.

Die Diskussion über Ungeimpfte, für die der Druck durch 2G-Regeln steigt, hält Kingreen für eine „sehr schräge Debatte“. Wenn Menschen andere oder sich selbst gefährden, könne der Staat in ihre Grundrechte eingreifen. Wenn dieser Gefahrentatbestand wegfalle, sei der Grundrechtseingriff nicht mehr zu rechtfertigen. An dieser Stelle müsse die Debatte beginnen.

Nach Kingreens Auffassung könne jeder seine Freiheit durch eine Impfung wiedererlangen. „Wer lieber weiterhin die Gefahr in Kauf nimmt, muss damit rechnen, anders behandelt zu werden als jemand, der nicht gefährlich oder gefährdet ist“, meint der Rechtsexperte, der am 7. September in die Sachverständigenkommission zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes des Deutschen Bundestages gewählt wurde.

Niemand werde ernsthaft von geimpften oder genesenen Studenten erwarten, dass man mit der Rückkehr in den Hörsaal wartet, „bis sich andere aufgerafft haben, sich impfen zu lassen“.

Kein 2G für Bus und Bahn

Die Einführung einer 2G-Regel für Busse und Bahnen kann sich der Rechtsprofessor indes nicht vorstellen. „Jeder muss unabhängig von seinem Status die Möglichkeit haben, mit der Bahn zu seiner Arbeit zu fahren oder sich überhaupt bewegen zu können“, so Kingreen. Möglich, wenn auch aufwendig, wären gesonderte ICE-Waggons für Geimpfte und Genesene, wo sie ohne Maske sitzen können.

Mit Blick auf den bevorstehenden Winter erklärt Kingreen, dass eine mögliche verpflichtende 2G-Regel von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängt. Bevor es wieder in Richtung eines Lockdowns für alle gehe, „nur weil sich Einzelne nicht impfen lassen“, werde es Veranstaltern und Einzelhändlern gegebenenfalls nicht mehr freigestellt, ob sie sich für 2G-Regeln entscheiden. Für den Fall, dass die Hospitalisierungszahlen steigen, wäre nach Kingreens Auffassung eine 2G-Regelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern zwingend – Supermärkte und ÖPNV ausgenommen.

Epidemische Lage nationaler Tragweite auf Prüfstand

Laut „Bild“-Zeitung hat der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 18. Oktober in einer Konferenz der Gesundheitsminister angekündigt, die epidemische Lage nationaler Tragweite, an die zunächst sämtliche Corona-Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gebunden sind, Ende November auslaufen lassen zu wollen. Fällt die epidemische Lage nationaler Tragweite weg, liegt es in der Hand der einzelnen Bundesländer, die Situation einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der SPD-Politiker Karl Lauterbach rechnet schon jetzt damit, dass weitere Einschränkungen notwendig sein werden.

Ob man Spahns Aussage für bare Münze nehmen kann, ist ungewiss. Er wird in der neuen Regierung, die aus SPD, Grünen und FDP gebildet werden soll, voraussichtlich keine Rolle mehr spielen. Für die Entscheidung über die epidemische Lage nationaler Tragweite ist auch nicht die Aussage eines einzelnen Ministers ausschlaggebend, sondern es findet eine Abstimmung der Abgeordneten im Bundestag statt. Am 25. August 2021 war die epidemische Lage von nationaler Tragweite zuletzt nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition für drei Monate verlängert worden, wobei AfD, FDP, Die Linke, B90/Grüne sowie die fraktionslosen Mitglieder sich alle dagegen ausgesprochen hatten. Mit den Stimmen aus CDU/CSU und SPD erhielt die Regierung jedoch die Mehrheit. Wie eine neuerliche Abstimmung im November aussehen wird oder ab die epidemische Lage nationaler Tragweite einfach ausläuft, bleibt vorerst abzuwarten.

Dass 2G-Regeln nicht zwangsläufig vor einer Corona-Infektion schützen, zeigt ein Fall aus Münster. Nach einer 2G-Party am 3. September mit rund 380 Gästen waren bis zum 17. September 85 Personen positiv auf Corona getestet worden. Dabei handelte es sich laut Angaben der Stadt Münster um Impfdurchbrüche und Ansteckungen bereits Genesener, die milde oder gar keine Symptome hatten. Bei der Überprüfung der Impfnachweise konnten keine Verstöße festgestellt werden. Auch das seitens des Clubs eingebrachte Hygienekonzept wurde verwaltungsseitig als „vorbildlich“ gewertet.

„Die Impfung schützt vor einer schweren Erkrankung, eine Ansteckung und weitere Übertragungen sind hingegen nicht auszuschließen“, erklärte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer aus Münster.



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